Oberstes US-Gericht bestätigt Entscheidung der Regulierer zu Breitbandnetzen

Kabelnetzbetreiber, die Breitband-Internet anbieten, unterliegen nicht den Regulierungsvorschriften für Anbieter von Telefondiensten und sind deshalb nicht dazu verpflichtet, Konkurrenten ihre Netze zu öffnen.

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US-amerikanische Kabelnetzbetreiber, die Breitband-Internet anbieten, sind nicht dazu verpflichtet, Konkurrenten ihre Netze zu öffnen. Mit dieser Entscheidung (PDF-Datei) widerspricht der US-amerikanische Supreme Court einem Gericht der Vorinstanz, das wiederum eine Entscheidung der Federal Communications Commission (FCC) vom März 2002 aufgehoben hatte. Das oberste Gericht entschied mit 6 zu 3 Stimmen, dass die Kabelnetze nicht unter die entsprechenden Regeln für reine Telefonnetzwerke fallen.

Als Anbieter von beispielsweise Bezahlfernsehen unterliegen Kabelnetzbetreiber nach Meinung der FCC der Aufsicht regionaler Behörden und weniger strengen Regulierungsvorschriften als Firmen, die "Telecommunications Services" anbieten. Im August 2004 war die FCC deshalb vor das oberste Gericht gegangen. Befürworter der FCC-Entscheidung wie einige Telecom-Ausrüster sehen sie als wichtigen Schritt zur Förderung und Etablierung von Breitband-Kabelnetzen. Verbraucherschützer und Vertreter kleinerer Internet-Dienstleister befürchten allerdings, die Verweigerung regulatorischer Maßnahmen führe angesichts immenser Investitionen, die zum Aufbau eigener Kabelnetze nötig seien, zu weniger Wettbewerb und damit zu höheren Endkundenpreisen. (anw)