Österreich bringt internationales Verbot für Deepfake-Technik ins Spiel
Die österreichische Regierung will verstärkt gegen Deepfakes vorgehen. Dabei erwägt sie auch ein Verbot für Technik, mit der Deepfakes hergestellt werden.
Die österreichische Regierung hat einen Aktionsplan vorgelegt, mit dem sie gegen Desinformation durch Deepfakes vorgehen will. Die Digitalisierung und technischer Fortschritt brächten zwar die Chance mit sich, Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen, gleichzeitig bringe sie auch Gefahren mit sich, und zwar für die Sicherheit, die Gesellschaft und die Demokratie. Mit dem Aktionsplan will die österreichische Regierung zielgerichteter und effektiver gegen Deepfakes ankämpfen.
Rechtlich sei dem Phänomen der Deepfakes im Internet angesichts der schieren Masse wohl nicht beizukommen, meint die österreichische Regierung in dem " Aktionsplan Deepfake " (PDF). Daher empfiehlt sie eine staatliche Intervention auf international möglichst breiter Basis. "Zentrale Frage sollte daher sein, ob ein auf internationaler Ebene akkordiertes, mit Verwaltungsstrafen sanktioniertes Verbot der zur Herstellung von Deepfakes eingesetzten Technologien angesichts der damit verbundenen Gefahren gerechtfertigt und nötig ist", heißt es in dem Aktionsplan.
Österreich habe 2020 mit dem Kommunikationsplattformen-Gesetz als eines der ersten europäischen Länder einen wichtigen Schritt gegen Hass im Netz und für einen respektvollen Umgang miteinander gesetzt, heißt es aus Wien. Mit der Ausweitung der technischen Möglichkeiten würden "Deepfakes" als neue Form der Desinformation aber immer häufiger im Internet verbreitet. Dabei werden beispielsweise Personen aus Wirtschaft oder Politik mittels digitaler Manipulation täuschend echt in Situationen dargestellt, in denen sie nie waren. Ziel sei es, diesen Personen damit zu schaden oder sie zu erpressen.
"Sicherheitspolitisches Risiko"
"Deepfakes von Schlüsselpersonen in der Politik oder in der Wirtschaft bergen ein erhebliches sicherheitspolitisches Risiko, weil die Identifizierung einer künstlichen Beeinflussung schwer nachweisbar oder nachvollziehbar ist", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zur Präsentation des Aktionsplans.
In dem Aktionsplan wird unter anderem ein Beispielszenario geschildert, bei dem ein Video mit Äußerungen eines angeblichen Regierungsmitglieds zu Massendemonstrationen sowie Regierungs- und Staatskrise führen. Auch könne ein sehr realistisch gestaltetes Video womöglich dazu führen, dass Aktienmärkte zusammenbrechen oder eine politische Wahl beeinflusst wird. Wichtig sei es, mit Krisenmanagement darauf reagieren zu können, heißt es in dem Aktionsplan. Mit Softwaretools sollten solche Deepfakes aufgespürt werden.
Informationsüberlegenheit durch Deepfakes
Deepfakes könnte für Desinformationskampagnen von ausländischen Staaten oder Terroristen genutzt werden, um eine "Informationsüberlegenheit unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs" zu erreichen, heißt es in einem weiteren Szenario. Hier müsse international zusammengearbeitet werden, "Medien und Provider von sozialen Netzwerken sollten zur Schaffung eines gesamtgesellschaftlichen Zugangs" eingebunden werden.
Mit der zunehmenden Verbreitung von gefälschten Inhalten – zum Beispiel vorgetäuschte Polizeigewalt – könne das Vertrauen in digitale Inhalte fortschreitend erodieren, befürchtet die österreichische Regierung. Dadurch könnten staatliche Institutionen infrage gestellt werden. Daher sei es wichtig, die Bevölkerung zu sensibilisieren, Medien und unabhängige Faktenprüfer sollen sich aktiv und koordiniert austauschen.
Kunst- und Meinungsfreiheit
Weiter beobachtet werden müsse auch die Entwicklung von künstlichen Persönlichkeiten und KI-gesteuerten Chatbots. In den Bereichen Sport und Finanzen würden bereits Nachrichten artifiziell verfasst. Auch Generative Adversarial Networks, neuronale Netze, die beispielsweise Texte, Bilder, Videos oder Musik erzeugen, stehen auf der österreichischen Beobachtungsliste.
Auf der anderen Seite würden Deepfakes beispielsweise für satirische Zwecke verwendet. Hier müssten die Aspekte des Persönlichkeitsschutzes und der Kunstfreiheit und der Meinungsäußerungsfreiheit miteinander abgewogen werden.
Der "Aktionsplan Deepfake" wurde seit Ende 2020 in einer Task-Force aus Bundeskanzleramt, Justizministerium, Verteidigungsministerium und Außenministerium erarbeitet. Er sieht die Handlungsfelder "Strukturen und Prozesse", "Governance", "Forschung und Entwicklung" sowie "Internationale Zusammenarbeit" vor. Der Aktionsplan geht nun dem Nationalrat zur Beratung zu.
(anw)