Österreichs Mobilfunker: Bei Klage Geld zurück
Monatliche Grundgebühren plus eine jährliche Zahlung - wofür eigentlich? Österreichische Verbraucher verklagen ihre Mobilfunker. Mit Erfolg.
Zusätzlich zu den monatlichen Grundgebühren haben die großen österreichischen Mobilfunk-Anbieter seit zirka 2011 ein jährliches "Servicepauschale" oder "SIM-Pauschale" von 20 bis 35 Euro eingehoben. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) brachten jedoch die Rechtsgrundlage ins Wanken, weil die mit dem Pauschale angeblich abgegoltenen Leistungen mager sind und oft gar nicht in Anspruch genommen werden. Nun zahlen die Mobilfunker die eingehobenen Pauschalen zurück – wenn der Kunde zu Gericht geht.
Laut österreichischer Medienberichte haben mindestens 250 Kunden Ihr Geld bereits zurückerhalten, nachdem sie Klage erhoben hatten. Insgesamt betreut die Verbraucherschutzorganisation Verein für Konsumenteninformation (VKI) über 1.000 solche Klagen. In einigen Fällen lassen sich die Mobilfunker allerdings doch auf einen Gerichtsprozess ein. Sechs Urteile sind laut Berichten im Sinne der Verbraucher ergangen, eines davon ist rechtskräftig.
Eine generelle Rückerstattung ohne vorherige Klage ist dennoch nicht geplant. Das könnte die Anbieter einer Schätzung zufolge eine halbe Milliarde Euro kosten. Darauf zielt eine im April erhobene Verbandsklage des VKI gegen A1 (Telekom Austria), Magenta (Deutsche Telekom) und Drei (Hutchison) ab.
Die Geschichte der unbeliebten Gebühren
Die unpopulären jährlichen Servicepauschalen gibt es auf dem österreichischen Telekommunikationsmarkt seit etwa 2011. Eingeführt wurden sie zunächst von großen Internet Service Providern (ISP), bald sprangen auch die großen Mobilfunker auf den Zug auf. Ein jährliches Pauschale lässt Tarife auf den ersten Blick billiger aussehen, als sie sind. Offiziell soll damit beispielsweise der Aufwand für die Aktualisierung von Kontaktdaten, wenn der Kunde umzieht, ersetzt werden, oder für den Tausch von SIM-Karten, wenn sie kaputt oder verloren gehen.
Gerne wurde das jährliche Entgelt im Kleingedruckten versteckt, was sich aber als rechtlich unzulässig, weil irreführend (OGH 4 Ob 220/12z), erwies. Außerdem behielten sich die Anbieter das gesamte Pauschale selbst dann, wenn der Kunde unter dem Jahr kündigte. 2016 entschied das Handelsgericht Wien in einem Prozess gegen Marktführer A1 (Telekom Austria), dass Österreichs Telecom-Abieter das Pauschale anteilig zurückzuzahlen haben, wenn der Vertrag endet. Diskontanbieter wie HoT und Yesss verzichten allerdings seit jeher auf die unbeliebten Pauschalen.
Erst vor einigen Monaten begann ein Abrücken von den Servicepauschalen, allerdings nur für neu abgeschlossene Verträge. Verbraucher profitieren nun von transparenteren Angeboten ohne Servicepauschalen, aber nicht unbedingt von niedrigeren Gesamtkosten. Das heise-Vergleichsportal Tarife.at hat erhoben, dass die neuen Tarife von A1 und Drei zwar leicht günstiger sind, Magenta hingegen das weggefallene Pauschale auf die monatlichen Gebühren aufgeschlagen hat. Auch die virtuellen Anbieter Red Bull Mobile und MTEL haben demnach ihre monatlichen Gebühren hochgeschraubt.
Neue Rechtsprechung hilft
Der Sinneswandel der Telecom-Anbieter ist vor dem Hintergrund eines 2022 ergangenen Urteils des österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH, Az. 3 Ob 155/22y) erfolgt. Der VKI verklagte erfolgreich ein Fitnesscenter, weil es 20 Euro Anmeldegebühr, 20 Euro für die Zutrittskarte und halbjährlich 20 Euro Servicepauschale verrechnete. Alle diese Gebühren sind unzulässig, weil ihnen kein über die sowieso vertraglich geschuldeten Leistungen hinausgehender Aufwand gegenübersteht.
Die Entscheidung stützt sich auf vorangegangene Rechtsprechung des EuGH. Die Mobilfunker waren der Auffassung, dass sich diese Rechtsprechung nicht auf Mobilfunkverträge anwenden lasse. Österreichische Gerichte sehen das offensichtlich anders.
(ds)