"Panama Papers": Banken warnen vor SchnellschĂĽssen
Die Aufregung nach Offenlegung von Geldströmen über Firmen in Panama ist groß. An Vorschlägen für mehr Transparenz mangelt es kaum. Nicht jeder Vorstoß stößt in der Finanzbranche auf Begeisterung.
Die privaten Banken in Deutschland haben nach den Enthüllungen über Hundertausende Briefkastenfirmen in Panama vor einer Skandalisierung und übereilten Gegenmaßnahmen gewarnt. "Wir tun alle gut daran, keine Schnellschüsse zu machen auf Basis der Aufgeregtheiten, die nach den Veröffentlichungen herrschen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, Michael Kemmer, gegenüber dpa. "Man sollte in Ruhe überlegen und die schon bestehende, durchaus komplexe Gesetzeslage analysieren und dann klären, ob zusätzliche Maßnahmen nötig sind."
Transparenzregister
Ein auf EU-Ebene im Zuge der europäischen Geldwäscherichtlinie diskutiertes und von der Bundesregierung ebenfalls angestrebtes Transparenzregister für Firmen begrüßt Kemmer. Ein weltweites Verbot von Briefkastenfirmen, über die diskrete Finanztransaktionen abgewickelt werden, sei jedoch unrealistisch. Ein Strafrecht für Unternehmen hält der Verbandsmanager für nicht notwendig. Er sieht die deutschen Banken im Kampf gegen Geldwäsche gut aufgestellt. Dass nach den Enthüllungen der "Panama Papers" die Finanzaufsicht die Rolle der heimischen Institute unter die Lupe nimmt, beunruhige ihn nicht, sagte Kemmer. Er erwarte hier keine negativen Überraschungen.
Mit Blick auf ein Transparenzregister sagte der Verbandsmanager, die Idee sei nicht neu: "Wir haben so ein Register bereits vor zwei Jahren vorgeschlagen. Damals wurde die Notwendigkeit nicht von allen Beteiligten gesehen." Es sei auf jeden Fall erforderlich, dass der wirtschaftlich Berechtigte hinter jeder Firma und Institution erkennbar sei. Das schütze auch Banken, die sich heute schon im Zweifel von Kunden Daten vorlegen ließen. "Ein nationales und europaweites Transparenzregister ist gut, wird aber das Problem nicht vollständig lösen."
Meldepflicht
Forderungen, wonach Banken und Finanzdienstleister generell dem Staat mitteilen müssen, wenn sie bestimmte Geschäftsbeziehungen vermitteln, beurteilt der Verband zurückhaltend. "Wir haben hier natürlich ein Problem ganz allgemeiner Art: Einerseits gibt es hohe Datenschutzanforderungen, und es wird beklagt, dass der Staat den Bürger zunehmend ausspäht. Andererseits wird von den Banken gefordert, alle Kunden, alle Transaktionen bis ins Kleinste offenzulegen." Dies sei ein Spannungsfeld.
Ein eigenes Strafrecht für Unternehmen, um diese auch mit höheren Geldbußen bestrafen zu können, lehnt der Verband ab. "Wir sind der klaren Auffassung, dass das deutsche Strafrecht, das sich auf natürliche Personen konzentriert, absolut richtig und ausreichend ist", sagte Kemmer. Strafbare Handlungen würden verfolgt und könnten geahndet werden. Es gebe auch die Möglichkeit, Geldbußen gegen Unternehmen zu verhängen. "Wir sind der Meinung, dass es nicht erforderlich ist, das auszuweiten."
Strafverfolgung
Kemmer stellte klar, dass Steuerhinterziehung und Geldwäsche verfolgt werden müssten. Die Banken achteten streng darauf, dass solche Tatbestände nicht entstünden und sie bei Verdacht auf Geldwäsche dies entsprechend meldeten. "Die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche sind gut, aufwendig und haben sich in den letzten Jahren bewährt. Sie werden auch täglich verfeinert. Da haben wir schon einen vergleichsweise hohen Standard", sagte Kemmer. Auch beim Thema Steuerbetrug habe ein Umdenken eingesetzt.
Ein generelles Verbot von Briefkastenfirmen hält Kemmer für kaum machbar. "Da müssten Sie ja letztlich alle Staaten hinter sich versammeln können." Oft sei auch unklar, ob es sich um eine Briefkasten- oder eine normale Firma handele: "Mit Verboten bestimmter Institutionen und bestimmter wirtschaftlicher Aktivitäten haben wir eigentlich noch nie gute Erfahrungen gemacht."
Zu Untersuchungen durch die Bankenaufsicht sagte Kemmer, er sei diesbezüglich "gelassen". Er wolle den Vorgang nicht bagatellisieren. "Es wäre aber auch ganz gut, den Aufgeregtheitspegel ein wenig nach unten zu schrauben." Bisher gebe es noch keine wirklich belastbaren konkreten Hinweise auf strafbare Handlungen. (jk)