Privacy Shield: Deutschen Firmen droht BuĂźgeld, deutliche Kritik am EuGH
Baden-WĂĽrttembergs Datenschutzbeauftragter erwartet BuĂźgelder fĂĽr deutsche Unternehmen und kritisiert den EuGH nach dem Urteil gegen den Privacy Shield.
Im Fall der gekippten EU-US-Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" hält Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink Bußgelder gegen deutsche Unternehmen für möglich. Dem Handelsblatt sagte er, die Aufsichtsbehörden versuchten derzeit, einen Ausweg aus einer "nahezu unlösbaren Situation" zu finden. Andernfalls müsse jedes deutsche Unternehmen geprüft und mit Bußgeld belegt werden, wenn es seine Infrastruktur auf US-Datenverarbeiter aufgebaut habe. Und welches Unternehmen habe das eigentlich nicht, fragt er.
Kritik am Europäischen Gerichtshof
Gegenüber der Zeitung übte Brink deutliche Kritik am EuGH, dessen Vorgehen sei "unverantwortlich": "Fremde Regierungen dadurch zum Einlenken bewegen zu wollen, dass man deren Unternehmen aus dem Markt drängt, indem man den europäischen Unternehmen den Umgang mit ihnen untersagt und sie hier mit Bußgeldern und Verbotsanordnungen überzieht – das führt erkennbar in die Irre. Noch dazu, wenn dies ohne jede Übergangsfrist von einem auf den anderen Tag bestimmt wird", sagte er. So würden nicht die US-Überwacher getroffen, sondern die hier ansässigen Unternehmen. Europa sollte natürlich für seine Werte eintreten und diese gegen andere Staaten verteidigen, "doch dies ist Aufgabe der Regierungen", zitiert ihn die Zeitung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte "Privacy Shield" Mitte Juli für nichtig erklärt. Darin wurde geregelt, dass Unternehmen personenbezogene Daten unter bestimmten Schutzvorkehrungen von EU-Ländern in die USA übermitteln dürfen. Daten werden häufig in den USA gespeichert – selbst wenn man es mit Firmen aus Europa zu tun hat. Diese greifen oft auf Cloud-Dienste aus den USA zurück oder setzen Technik von US-Unternehmen ein, die eine Datenübermittlung umfasst. Aus diesem Grund hatte etwa Datenschutzorganisation Noyb zuletzt 101 Beschwerden gegen europäische Unternehmen eingereicht.
Die Luxemburger Richter begründeten ihr Urteil vor allem mit den umfangreichen Überwachungsbefugnissen der US-Behörden, gegen die es für europäische Bürger keinen Schutz gibt. Aus ähnlichen Gründen hatte der EuGH 2015 bereits die Vorgängerregelung "Safe Harbor" gekippt. (mit Material der dpa) /
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
(mho)