Real geht gegen Verkaufsverbot für DVD-Kopierer in Berufung

Das US-Unternehmen streitet mit der Filmindustrie um die Frage, ob die Software RealDVD und der DVD-Ripper "Facet" legale Kopien erstellen oder nicht. Das von einem Bundesgericht verfügte vorläufige Verkaufsverbot soll die nächste Instanz nun aufheben.

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RealNetworks geht in seinem Rechtsstreit mit der Filmindustrie in die nächste Runde: Vor einem US-Berufungsgericht versucht das Unternehmen, das von einer Bundesrichterin verfügte vorläufige Verkaufsverbot für die Software RealDVD sowie das geplante DVD-Kopiergerät "Facet" zu kippen. Das für das nördliche Kalifornien zuständige Bundesgericht hatte im August das Verkaufsverbot bis zum Ende des Prozesses verfügt.

In dem Rechtsstreit geht es um Soft- und Hardware, die Besitzern von DVD-Filmen nach Ansicht des Herstellers eine legale Kopie zum persönlichen Gebrauch ermöglicht. Die Kopien fielen unter die "Fair Use"-Klausel des US-Copyrights, zudem werde vorhandener Kopierschutz nicht umgangen, argumentiert das Unternehmen: Für das Verschlüsselungssystem CSS hat Real Networks eine Lizenz, also erfolge die Entschlüsselung zum Abspielen der ebenfalls CSS-gesicherten Kopie legal. Die Filmindustrie sieht das erwartungsgemäß anders: Für die Kopien werde der Kopierschutz der DVDs umgangen und damit verstoße RealNetworks gegen das entsprechende Verbot im Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Richterin Marilyn Patel konnte dem folgen und gab dem Verfügungsantrag Hollywoods statt.

Das sei falsch gewesen, bringt Real Networks nun vor der Berufungsinstanz vor. Die Kopien verstießen weder gegen den DMCA noch die CSS-Lizenzvereinbarungen, in denen von einem Kopierverbot verschlüsselter Inhalte nicht die Rede sei. ARccOS und RipGuard würden nicht umgangen, weil sie bei einer Software und einem Gerät, die bestimmungsgemäß und dem Industriestandard folgend auf den DVD-Inhalt zugreifen, gar nicht erst aktiv würden. Auch habe das Gericht die "Fair Use"-Doktrin nicht ausreichend gewürdigt. Zudem habe das Gericht den möglichen Schaden beider Seiten nicht ausreichend abgewogen, sondern sei vielmehr davon ausgegangen, dass der Filmindustrie ein großer Schaden drohe, den es abzuwenden gelte. (vbr)