Recht auf schnelles Internet: 15 MBit/s soll Mindestanforderung werden

Überall in Deutschland muss das Festnetz-Internet einigermaßen gut sein. Die Mindestvorgaben dafür will der Digitalausschuss des Bundestags erhöhen.

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Große Kabelrolle

(Bild: ThomBal / Shutterstock.com)

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  • dpa

Das Recht auf schnelles Internet wird wohl verschärft. Der Digitalausschuss des Bundestags hat am Mittwoch für einen Bericht der Bundesnetzagentur gestimmt, dem zufolge künftig alle Haushalte in Deutschland mindestens 15 MBit/s im Download bekommen müssen und damit 5 MBit/s mehr als bislang. Der Upload soll sich auf 5 MBit/s verdreifachen – das könnte stabile Verbindungen bei Videokonferenzen ermöglichen.

Bis es so weit ist, dauert es aber noch: Zunächst muss die Bundesnetzagentur eine Verordnung ändern, danach muss der Digitalausschuss des Bundestags und der Bundesrat zustimmen. Die neuen Regeln könnten ab Dezember gelten.

Ab dann könnten sich Haushalte, die schlechteres Festnetz-Internet bekommen, auf den verschärften Rechtsanspruch berufen und möglicherweise einen besseren Anschluss erzwingen. Laut Bundesnetzagentur haben 2,2 Millionen Adressen in Deutschland Festnetz-Internet unterhalb des neuen Mindestlevels. Bislang wird der seit Ende 2021 gültige Rechtsanspruch aber nur wenig genutzt.

Mit dem Rechtsanspruch, der "Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" heißt und verkürzt "Recht auf schnelles Internet" genannt wird, soll dem Stadt-Land-Gefälle bei der Internetversorgung entgegengewirkt werden. Für die allermeisten Haushalte in Städten spielt er keine Rolle, weil dort deutlich besseres Internet möglich ist als es die im Rechtsanspruch enthaltenen Mindestwerte vorsehen.

(anw)