Rootkit-Geschädigte sollen Ansprüche gegenüber Sony BMG geltend machen
Die Electronic Frontier Foundation fordert Betroffene der Sony-BMG-Rootkit-Affäre auf, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern auf das Entschädigungsangebot des Konzerns zu reagieren.
Die US-amerikanische Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) fordert Betroffene der Sony-BMG-Rootkit-Affäre auf, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern Ansprüche gegenüber dem Konzern geltend zu machen. Sony BMG hat inzwischen eine Website eingerichtet, auf der die Modalitäten dargelegt sind, wie man die betroffenen Kunden entschädigen will. So sollen Käufer von CDs, die mit dem Kopierschutz XCP versehen sind, zusätzlich zu einer Ersatz-CD eine Zahlung von 7,50 US-Dollar erhalten und ein Album nach Wahl kostenfrei von einem Online-Musikanbieter herunterladen können. Wer auf die monetäre Entschädigung verzichtet, soll drei Alben herunterladen dürfen.
Käufer von CDs mit MediaMax-Kopierschutz können laut Entschädigungsvorschlag Songs des betroffenen Albums kostenlos über das Internet downloaden und erhalten zusätzlich ein Album nach Wahl, wenn auf dem Silberling Version 5.0 der MediaMax-Software vorhanden ist. Zudem bietet das Unternehmen Programme an, mit denen sich die Rootkits von infizierten Rechnern entfernen lassen. Ansprüche gegenüber dem Unternehmen müssen bis zum 31. Dezember 2006 geltend gemacht werden. Die zugesagten Leistungen will Sony BMG innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Forderungseingang erfüllen. Links zu den MP3-Downloads sollen innerhalb einer Woche per Mail eintreffen. Listen mit betroffenen CDs, von denen einige auch in Deutschland in den Handel kamen, finden sich auf der Website.
Siehe zum Kopierschutz-Rootkit von Sony BMG auch: (pmz)
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