Sachsen-Anhalts Informationsfreiheitsgesetz: kein Ansturm auf Behördenakten
Nach dem am 1. Oktober in Kraft getretenen Landesgesetz können Bürger Einsicht in Akten von Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden nehmen, ohne wie bisher ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.
Das vor einem Monat in Sachsen-Anhalt in Kraft getretene Gesetz für einen freien Zugang zu Informationen und Akten hat bisher noch keinen Ansturm auf die Behörden ausgelöst. Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Innenministerium, des Landkreistags sowie des Städte- und Gemeindebunds hat es bereits erste Anfragen gegeben, die aber keine größeren Probleme verursacht haben.
Interesse für die neuen Regelungen in der Bevölkerung sieht der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose. "Es gibt bei uns einige Anfragen von Kommunen und Bürgern. Es ist aber noch alles in der Anlaufphase", sagte von Boses zuständiger Referent, Jens Olaf Platzek, der dpa. Er kümmert sich in den Kommunen um die Fortbildung der Mitarbeiter, damit diese die neuen Anfragen richtig bearbeiten.
Der Landkreistag will Mitte November eine Zwischenbilanz ziehen. Die Organisation befürchtet größere Belastungen für die Mitarbeiter in den Stadtverwaltungen. "Da könnte schon ein erheblicher Aufwand entstehen. Wir haben uns zu dem Gesetz bisher nicht unbedingt positiv geäußert", sagte Landkreistag-Geschäftsführer Heinz-Lothar Theel. Der Städte- und Gemeindebund hat nach eigenen Angaben keine Informationen darüber, dass das Gesetz einen nicht zu bewältigen Mehraufwand in den Amtsstuben verursacht haben könnte.
Nach dem am 1. Oktober in Kraft getretenen Landesgesetz können Bürger Einsicht in Akten von Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden nehmen, ohne wie bisher ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Ausnahmen von diesem Recht soll es nur geben, wenn wichtige öffentliche Belange oder private Interessen Dritter berührt sind. Das können zum Beispiel Geschäftsgeheimnisse sein. Die Auskünfte sollen gebührenpflichtig sein. Sachsen-Anhalt ist das zehnte Bundesland mit einem solchen Informationszugangsgesetz.
Nach bisheriger Rechtslage war der Zugang zu öffentlichen Daten im Land nur unter strengen Voraussetzungen möglich. In der Regel konnten Menschen keinen Einblick nehmen. Der neue Anspruch umfasst laut von Bose alle amtlichen Aufzeichnungen, Schriftstücke ebenso wie digitale Daten.
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(dpa) / (jk)