Schließungsanweisung gegen Napster bestätigt

Nach einem Urteil der Berufungsinstanz war die Schließungsanweisung der Richterin Marilyn Hall Patel gegen die Tauschbörse rechtens.

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Von
  • Sven Hansen

Die Entscheidung des US-Federal District Court vom Juli vergangenen Jahres, die zur Schließung der Musiktauschbörse Napster geführt hatte, wurde nun im Nachhinein auch von der Berufungsinstanz bestätigt. Damals hatte Richterin Marilyn Hall Patel gefordert, dass Napster 100 Prozent der urheberrechtlich geschützten Inhalte filtern müsse, bevor es wieder an den Start gehen könne. Der damalige Napster-Chef Hank Barry hatte behauptet, dass durch neue Filter-Technologie unberechtigt getauschte Songs bereits zu 99,4 Prozent ausgefiltert würden -- für Patel nicht genug.

Die Berufungsinstanz hatte Patels Anordnung zunächst aufgehoben, Napster verzichtete jedoch auf einen Neustart mit seiner alten Plattform und arbeitet seither an der Entwicklung eines neuen Tauschportals. Für Fans der Ur-Tauschbörse heißt es immer noch warten -- auf der Napster-Homepage bedanken sich die Napster-Macher für die Geduld, doch ein definitiver Starttermin scheint nicht in Sicht zu sein. (sha)