Schweizer Parlament verbietet Bestpreisklauseln bei Booking & Co.​

In der Schweiz dürfen Hotels ihre Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten als auf Buchungsplattformen. Booking.com spricht von "Trittbrettfahren".

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Hotels in Las Vegas.

(Bild: heise online/vbr)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Schweizer Hotels können ihre Zimmer auf der eigenen Website preiswerter anbieten als auf Hotel-Vermittlungsplattformen wie etwa Booking.com. Am Mittwoch stimmte mit dem Ständerat auch die zweite Kammer des Schweizer Parlaments für eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Nationalrat hatte bereits im März dieses Jahres zugestimmt.

Das Parlament hatte der Regierung bereits 2017 aufgetragen, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. Preisbindungsklauseln in Verträgen zwischen Onlinebuchungsplattformen und Hotels sollten gesetzlich untersagt werden. Der Bundesrat wollte einen solchen Eingriff eigentlich vermeiden, musste aber schließlich die Forderung des Parlaments umsetzen.

Der Bundesrat hielt es zunächst für ausreichend, ausschließlich Preisbindungsklauseln zu verbieten. Damit gab sich das Parlament jedoch nicht zufrieden und beide Parlamentshäuser beschlossen ein Verbot sämtlicher einschränkender Vertragsklauseln.

Nun sind nicht nur Preisbindungs- respektive Preisparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Onlinebuchungsplattformen und Hotels untersagt, sondern auch Angebots- und Konditionenparitätsklauseln. Buchungsplattformen wie Booking.com können Schweizer Beherbergungsbetrieben damit nicht mehr untersagen, auf ihrem eigenen Onlineauftritt nicht nur günstigere Preise, sondern auch sonst bessere Bedingungen anzubieten.

Die Branche begrüßt das Ende von "Knebelverträgen, welche Buchungsplattformen aufgrund ihrer enormen Marktanteile den Beherbergungsbetrieben faktisch aufzwingen konnten", wie es der Verband Hotellerie Suisse nennt. Durch das neue Gesetz – vielfach auch "Lex Booking" genannt – würden "Hotels ihre unternehmerische Freiheit zurückerhalten".

Doch der Chef von Booking.com, Glenn Fogel, warnte in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung bereits, dass er Hotels mit tieferen Preisen auf deren eigenen Websites nicht auf der Booking-Plattform haben wolle. Fogel sprach von "Trittbrettfahren", wenn die arbeitsintensiven Hotel-Präsentationen auf einer Buchungsplattform von den Kunden genutzt werden, um "herauszufinden, welches Hotel am besten zu ihnen passt", um dann eine kostengünstigere Buchung beim Hotel selbst vorzunehmen.

In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof (BGH) vor einem Jahr die Bestpreisklauseln von Booking.com gekippt. Das Bundeskartellamt war zudem wiederholt gegen diese Praxis von Buchungsplattformen vorgegangen. Auch in anderen Ländern stehen Booking.com und vergleichbare Anbieter wegen solcher Preisvorgaben im Visier der Aufsichtsbehörden. In Russland wurde Booking.com wegen Missbrauchs seiner Marktmacht zu einer Strafe von umgerechnet 15 Millionen Euro verdonnert.

(vbr)