Seehofers Geheimdienstgesetz: Die Abrissbirne für die Grundrechte

Seite 3: Das BSI als Geheimdienst

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Dann der vorgesehene umfassende "nachrichtendienstliche Informationsverbund", in dem unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voll eingebunden werden soll. Aufhänger ist hier die gemeinsame Aufklärung "elektronischer Angriffe fremder Mächte". Die Bonner Behörde sei zwar "kein Nachrichtendienst" – das ist auch dem Innenministerium nicht entgangen. Sie versucht gerade auch eigentlich, ihre Wurzeln just in diesem Umfeld hinter sich zu lassen.

Seehofers Juristen finden aber, dass das BSI "keine vollzugspolizeilichen Zwangsbefugnisse" hat und "die informationelle Zusammenarbeit danach ebenso wie im Falle des BND nicht spezifischen Einschränkungen einer grundsätzlichen informationellen Trennung unterworfen ist". Parallel soll aber auch noch das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei weiter aufgeweicht werden. So dürfte der BND an Ermittler auf Basis der Initiative im Rahmen einer möglichst "ressourcenschonenden Zusammenarbeit" auch "unselektierte, unbearbeitete Informationen einschließlich personenbezogener Daten" übermitteln.

Die Begründung für die skizzierte virtuelle Zusammenschaltung liest sich ähnlich blumig wie so manche wolkige BND-Theorie: "Der automatisierte Abruf aus der Verbunddatenbank bleibt im Übrigen aufgabengeprägt restriktiv geregelt, wird dabei aber mit den Regelungen zu gemeinsamen Dateien synchronisiert", heißt es da rabulistisch. "Dies dient der technikneutralen Klarstellung, dass solche Dateien durch ihre speziellen Verarbeitungsregelungen eine logische Struktur bilden, die jedoch nicht notwendig auf physisch gesonderter Basis realisiert werden muss."

Noch nicht genug von der nebulösen Gesetzgebungsprosa? Hier noch eine nicht leicht verdauliche Kostprobe, um den Charakter des Entwurfs zu verstehen (nicht die angeführten Details): "Bedrohungen für die herausragenden Schutzgüter des § 1 Absatz 1 mit der spezifischen Potenzialität der Gefährdungslagen nach § 3 Absatz 1 (zweckgerichtete Personenzusammenschlüsse und Wirkungsmacht fremder Staaten) bedingen effektive Frühaufklärung bereits mit niedriger Risikoschwelle. 'Vorfeld'-Charakteristik nachrichtendienstlicher Aufklärung ist ein bereits risikobasierter Aufgabenansatz, der grundsätzlich nicht erst bei konkreten bzw. konkretisierten Gefahren einsetzt, sondern deren Entstehen frühzeitig erkennt".

Es ist zwar prinzipiell ein ehrenhaftes Unterfangen, die Bürger oder den Staat vor Terror schützen und geheimdienstliche Aktivitäten aus der tiefdunklen Grauzone herausholen zu wollen. Der alleinige Anspruch dabei kann aber nicht sein, "viele Detailregelungen, die bisher in BND-internen Dienstvorschriften festgelegt waren, nunmehr unmittelbar im Gesetz" einfach zu kodifizieren. Um die Freiheit und die Menschen vor Staatsterrorismus zu schützen, sollte eine ernsthafte und erstzunehmende Politik auch den Mut haben, wild gewachsene Befugnisse ganz zu kappen oder zumindest zurechtzuschneiden.

Mit alldem nicht genug: Gleichzeitig holt Seehofer mit seinem Referentenentwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zu einem weiteren Rundumschlag aus. Das BSI soll damit massiv mit Millionen und fast 900 neuen Stellen zu einer riesigen Netzüberwachungsmaschine im Namen der IT-Security aufgerüstet werden. Dazu gepackt hat das Innenministerium umfangreiche strafrechtliche Verschärfungen, um gegen Darknet-Betreiber, "digitalen Hausfriedensbruch" und Doxxing vorzugehen und die Hackerparagrafen insgesamt aufzublähen.

Hier kommt das "Computergrundrecht" auf Vertraulichkeit von IT-Systemen plötzlich zur Sprache, weil viele Politiker Anfang des Jahres selbst erlebten, was es heißt, wenn ihre persönlichen Informationen plötzlich im Netz gestreut werden. Gemünzt wird es folglich auch genau auf damit verknüpfte Online-Straftaten.

Es droht sogar bis zu sechs Monate Beugehaft, wenn Nutzer sich weigern, ihre Passwörter herauszugeben. Erleichtern will das Ministerium damit, dass Staatsanwaltschaft und Polizei sich der "virtuellen Identität" Verdächtiger bemächtigen und mit Dritten in Kontakt treten können. Dieser Zwang soll bei Ermittlungen rund um schwere Delikte genauso gelten wie bei "mittels Telekommunikation" begangener. Insgesamt werden so auch hier sinnvolle Vorhaben etwa für ein IT-Gütesiegel oder die Zertifizierung von Kernbausteinen für kritische Infrastrukturen von überzogenen Grundrechtseingriffen nebst neuer Vorratsdatenspeicherung völlig überlagert. (axk)