Travel24.com wehrt sich erfolgreich gegen Delisting

Das Landgericht Frankfurt hat einem weiteren Antrag gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse für den Neuen Markt stattgegeben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • David Adamczewski

Das Landgericht Frankfurt hat einem Antrag des am Neuen Markt notierten Online-Reiseunternehmens Travel24.com auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse stattgegeben. Diese neuen Regeln sind seit Oktober 2001 in Kraft, um so genannte Penny Stocks (Aktien unterhalb eines Euros) aus dem Neuen Markt zu entfernen und gleichzeitig das Negativimage der am Neuen Markt notierten Firmen zu bessern. Nachdem neben Travel24.com auch andere Unternehmen wie Kinowelt und Digital Advertising gegen diese Regelung einstweilige Verfügungen gerichtlich durchsetzen konnten, will die Deutsche Börse vor dem Oberlandesgericht Berufung einlegen.

Das während der Dot.Com-Krise unter die Börsenräder geratene Unternehmen (der Aktienkurs ist von 27 Euro auf mittlerweile 77 Cents gefallen), sieht sich durch diese Entscheidung bestätigt. Travel24.com begrüßte zwar die "Bemühungen der Deutschen Börse AG, eine Qualitätssicherung am Neuen Markt zu etablieren", war aber gegen diese Blitzaktion. "Dadurch würden Unternehmen, die sich gerade neu ordnen, unnötig unter Druck gesetzt", sagte Travel24.com-Vorstandssprecher Marc Maslaton.

Der Prokurist im Münchner Unternehmen, Mathias Maslaton, ist zudem darüber empört, dass die Börse die Regelung ohne vorherige Information und ohne Zustimmung der gelisteten Firmen eingeführt hat. Seiner Ansicht nach ist eine Bestimmung in den zwischen den Unternehmen und der Börse geschlossenen Verträge ungerechtfertigt. Die entsprechende Klausel berechtigt die Börse zu jeder Zeit, nach eigenem Belieben neue Regelungen einzuführen, mit denen sich die gelisteten Firmen automatisch einverstanden erklären. Haben die Ausschlusskriterien weiterhin Bestand, sind viele am Neuen Markt notierten Unternehmen vom Delisting bedroht. (daa)