Steam-Hinweis stellt klar: Gekaufte Spiele gehören einem nicht

Ein kalifornisches Gesetz zwingt Anbieter von digital vertriebener Software und Musik dazu anzugeben, ob Eigentum oder ein Nutzungsrecht verkauft wird.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 393 Kommentare lesen
Vilnius,,Lithuania,-,2022,July,6:,Steam,App,On,Pc

(Bild: Rokas Tenys/Shutterstock.com)

Lesezeit: 1 Min.

Seit kurzem erscheint im Online-Shop der Spieleplattform Steam ein Hinweis im Warenkorb, dass beim Kauf eines digitalen Produkts, also von Software, lediglich eine Lizenz erworben wird und kein Eigentum. Vermutlich reagiert die Plattform damit auf das kürzlich im US-Bundesstaat Kalifornien in Kraft getretene Verbraucherschutzgesetz AB 2426. Dieses verbietet Anbietern von digitalen Waren (Software, Spiele, eBooks, Musiktitel, etc.) von "kaufen" zu sprechen ("buy", "purchase", etc.), wenn die potenziellen Käufer nicht klar auf die Bedingungen und Nutzungseinschränkungen durch die Lizenz hingewiesen werden. Zum Beispiel, dass der Verkäufer einseitig den Zugang zu den erworbenen Waren widerrufen kann, wenn er nicht mehr die Rechte daran besitzt.

Die Änderung wirkt sich nicht nur auf US-amerikanische Kunden aus. Auch in der deutschen Variante des Steam-Clients erscheint nun dieser Hinweis (siehe Screenshot). Im ellenlangen Kleingedruckten weist Steam bereits länger darauf hin, dass beim Kauf eines Spiels im Prinzip nur eine Nutzungslizenz erworben wird: „Die Ihnen eingeräumte Lizenz begründet keinerlei Eigentumsrechte an und in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Inhalte und Leistungen.‟ Mit dem Hinweis im Warenkorb wird nun bei jedem Kauf explizit darauf hingewiesen.

Auch im deutschen Online-Shop des Steam-Clients erscheint nun ein Hinweis, dass beim Kauf lediglich eine digitale Lizenz erworben wird.

(Bild: c't / Christian Hirsch)

(chh)