Micky Maus wird gemeinfrei – aber wohl nicht in Deutschland
Disneys Urheberrecht an "Steamboat Willie" und damit Micky Maus ist in den USA ausgelaufen. Doch in Deutschland ist die Disney-Maus wohl noch nicht gemeinfrei.
Nach langem Kampf verliert Disney in den USA das Urheberrecht an der frühen Fassung seiner wohl bekanntesten Figur: Die 1928 im Trickfilm "Steamboat Willie" gezeigte Version von Micky Maus ist seit dem 1. Januar in den USA gemeinfrei. "Steamboat Willie" und die darin enthaltene Version von Micky Maus können also von jedem verbreitet und verändert werden.
Doch es gibt Einschränkungen: Einerseits betrifft das abgelaufene Copyright nur die alte Version von Micky Maus, die beispielsweise keine Handschuhe trägt. Zudem behält Disney weiterhin das Markenrecht an der berühmten Comic-Maus. Das soll vorrangig Verwirrung beim Publikum verhindern, erklärt Jennifer Jenkins, die Direktorin des Duke Center for the Study of the Public Domain, in einem Artikel. Demnach dürfe bei unabhängigen Werken mit Micky Maus nicht der Eindruck entstehen, dass Disney selbst an der Produktion beteiligt war.
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Disney behält Urheberrecht in Deutschland wohl
Das Copyright an Micky Maus läuft zudem grundsätzlich nur in den USA aus. Etwa in Deutschland behält Disney wohl weiterhin das Urheberrecht an Micky Maus, schätzt der Medienrechtler Nicolas John in einem Beitrag im Infobrief Recht des DFN-Vereins (pdf) die Rechtslage ein.
In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, gilt das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt gestorbenen Beteiligten. Im Fall von "Steamboat Willie" ist das Ub Iwerks, der bis 1971 gelebt hat. Der Völkerrechtsvertrag Berner Übereinkunft lege zwar fest, dass ein Werk maximal so lange wie im Ursprungsland geschützt sein kann. Allerdings haben Deutschland und die USA bereits 1892 ein bilaterales Urheberrechtsabkommen unterzeichnet, das laut John Vorrang genießt – und keine Klauseln enthält, die die Schutzfrist in Deutschland mit der in den USA gleichsetzen.
In der Praxis würde das bedeuten, dass von US-Bürgern oder -Unternehmen geschaffene Werke in Deutschland auch dann noch geschützt bleiben können, wenn die Urheberrechte in den USA bereits abgelaufen sind. Es müsste dann die normale deutsche Schutzfrist gelten. Demnach wären "Steamboat Willie" und Micky Maus in Deutschland noch bis 2041 geschützt – 70 Jahre nach Ub Iwerks' Tod. "Ein Urteil könnte für Klarheit in dieser Rechtsfrage sorgen", sagte John auf Nachfrage von heise online.
Mickys dritter Film
In den USA hätte das Urheberrecht an "Steamboat Willie" bereits mehrfach ablaufen sollen, wogegen Disney sich erfolgreich wehrte: Nach Lobbyarbeit von Disney und anderen Unternehmen erhöhten die USA zuletzt 1998 den Urheberrechtsschutz für Werke von Unternehmen, die vor 1978 erschaffen wurden, auf 95 Jahre. Nun ist auch diese Frist verstrichen. Die Schutzrechte an einer anderen Figur hat Disney bereits verloren: 2022 endete in den USA das Copyright an Winnie Puh.
"Steamboat Willie" war zumindest nach Produktionsreihenfolge der dritte Film der heute so kultigen Comic-Maus, die vorher bereits in den Stummfilmen "Plane Crazy" und "The Gallopin’ Gaucho" vertreten war. Das Copyright am ersten Micky-Film "Plane Crazy" ist in den USA ebenfalls am 1. Januar abgelaufen. "The Gallopin’ Gaucho" wurde zwar vor "Steamboat Willie" produziert, allerdings erst danach veröffentlicht. Laut dem Center for the Study of the Public Domain endet das Urheberrecht an dem Stummfilm in den USA erst 2025.
(dahe)