Streit über Palmöl: WTO gibt EU recht

Soll Biosprit aus Palmöl weiterhin als Biokraftstoff gelten? Auch Indonesien streitet dafür seit Jahren mit der EU. Nun gibt es eine Entscheidung der WTO.

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(Bild: Aral)

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In einem Streit um Biodiesel aus Palmöl hat die Europäische Union gegen Indonesien gewonnen. Die Schiedsinstanz der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf entschied weitgehend im Sinne der Europäischen Union. Im Kern ging es darum, ob es rechtens ist, wenn die EU wie geplant Biodiesel aus Indonesien 2030 nicht mehr als erneuerbaren Biokraftstoff anerkennt. Die Begründung der EU ist, dass damit das Abholzen von Wäldern für Palmölplantagen gestoppt werden soll. Indonesien und Malaysia halten das für eine Handelsverzerrung und verklagten die EU deshalb. Im Fall Malaysia hatte das WTO-Schiedsgericht der EU im März 2024 bereits weitgehend recht gegeben. Die beiden Länder liefern fast die gesamte Menge von Palmöl und Palmöl-Biodiesel weltweit.

Es ist das erste Mal, dass Streitschlichter der WTO sich mit Maßnahmen gegen die Abholzung von Wäldern und der Betrachtung von Produkten aufgrund des Risikos der Treibhausgasemissionen beschäftigten, heißt es aus WTO-Kreisen. Nur einer von mehreren Streitschlichtern distanzierte sich von der Mehrheitsmeinung und wollte Indonesien Recht geben. Die Streitschlichter monierten wie im Fall der Beschwerde aus Malaysia lediglich, dass einige Aspekte der neuen EU-Verordnung gegen Regeln der WTO verstoßen. Schon im März 2024 hatte die EU mitgeteilt, dass sie dies entsprechend anpassen werde.

Der Streit zwischen Indonesien und der EU in dieser Sache währt schon seit 2019. Ihm hatten sich zahlreiche weitere Staaten angeschlossen, darunter die USA und Russland. Geeinigt hatte man sich auf die Einrichtung eines gemeinsamen Gremiums, das seine Arbeit 2020 aufnahm und Ende 2023 seinen Abschlussbericht vorlegte. Auf diesen Bericht stützte sich schon die Entscheidung der Klage von Malaysia im März 2024.

(mfz)