Südwest-SPD nennt GEZ-Gebühr für Computer mittelstandsfeindlich

Die Länderministerpräsidenten sollen die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer aussetzen, bis eine praktikable Regelung gefunden sei, hieß es bei der baden-württembergischen SPD. Die Rundfunkkommission der Länder sieht keinen Korrekturbedarf.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die baden-württembergische SPD-Landtagsfraktion hat die von 2007 an geplante Fernsehgebühr für internetfähige Computer mittelstandsfeindlich und widersinnig genannt. In einem Parlamentsantrag forderte der mittelstandspolitische Sprecher Rainer Prewo am Montag in Stuttgart die Landesregierung auf, über die Ministerpräsidentenkonferenz kurzfristig auf eine Änderung zu dringen. Die Ministerpräsidenten der Länder sind über den Rundfunkstaatsvertrag auch für die Genehmigung der fälligen Rundfunkgebühren zuständig.

Die Gebührenpflicht müsse so lange ausgesetzt bleiben, bis eine praktikable und lebensnahe Regelung gefunden sei, erklärte die SPD nun. Prewo sagte laut dpa, die Gebühreneinzugszentrale GEZ schließe bei der PC-Gebühr zu Unrecht von der technischen Empfangsmöglichkeit generell auf die tatsächliche Nutzung. Viele Handwerker, Landwirte und Freiberufler benötigten einen Internet-PC als Arbeits- und Betriebsmittel. "Die Vorstellung, in einem Dentallabor, einer Bäckerei oder Metzgerei werde während des Geschäftsbetriebes ferngesehen, ist fern von der Lebenswirklichkeit", meinte Prewo.

Als Kompromiss hält es die SPD für möglich, auf die vollen Rundfunkgebühren in Höhe von 17,03 Euro zu verzichten und nur die Radiogebühr von 5,52 Euro für die PC zu verlangen. Mehrere Wirtschaftsverbände, etwa der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), hatten dagegen einen grundsätzlichen Systemwechsel weg von einer Geräteabgabe hin zu einer geräteunabhängigen Gebühr vorgeschlagen.

Die Rundfunkkommission der Länder wiederum hält trotz der massiven Proteste an der für Januar geplanten Rundfunkgebühr für internetfähige Computer fest. Nach einem Bericht des Focus erklärte der Chef der federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, erneut, es bestehe kein Bedarf, die geplante Rundfunkgebühr für Computer indrage zu stellen.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Herbst 2004 beschlossen, müssen alle Privathaushalte, sind sie im Besitz eines internetfähigen Rechners, ab dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren entrichten. Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ entrichten. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig.

Wer schon GEZ-Gebühren für ein Fernsehgerät zahlt, der muss aber auch künftig für seinen Internet-PC nicht erneut berappen. Wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird in Zukunft wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen.

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