"Tabubruch": Buschmann stoppt Faeser bei heimlichen Wohnungsdurchsuchungen​

"Es wird keine Befugnisse zum heimlichen SchnĂĽffeln in Wohnungen geben", betont Justizminister Buschmann.

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Halbes Gesicht einer weiĂźen Frau, darĂĽber gelegt symbolische Rasterung

(Bild: Fractal Pictures/Shutterstock.com)

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich unmissverständlich gegen einen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gestellt, laut dem das Bundeskriminalamt (BKA) heimlich Wohnungen betreten, durchsuchen und Staatstrojaner installieren können soll. "Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben", stellte er in sozialen Netzwerken klar. "Etwaige Pläne" in diese Richtung würden nicht umgesetzt. Der Liberale betonte: "Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch."

Zuvor hatte auch der FDP-Innenexperte Manuel Höferlin vor zu schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte gewarnt: "Insbesondere die Heimlichkeit der Durchsuchung macht das Vorhaben schwierig, denn die Freien Demokraten stehen nicht für eine Stasi 2.0." Die Strafverfolgungsbehörden bräuchten "angemessene und starke Ermittlungsinstrumente", diese müssten aber "wohl durchdacht sein". Anderenfalls schaffe sich der Rechtsstaat, der die Freiheit aller Bürger schützen sollte, selbst ab. Die Strafverteidigerin Alexandra Braun meinte, dass heimliche staatliche Eingriffe in einem Rechtsstaat die absolute Ausnahme sein müssten und sehr guter Gründe bedürften. Es sei zu befürchten, dass es heute um potenzielle Terroristen, "morgen dann vielleicht um Verdächtige in Missbrauchsfällen" gehe.

Faeser wollte es dem BKA vor allem leichter machen, den Bundestrojaner oder andere Spionagesoftware für heimliche Online-Durchsuchungen und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf IT-Systemen wie Smartphones oder Computern zu installieren. Das BKA müsse "physisch auf die IT-Geräte einwirken" können, heißt es in der Begründung des Entwurfs, den Netzpolitik.org inzwischen veröffentlicht hat. Das sei die "technisch sicherste und schnellste Möglichkeit zur Implementierung" solcher Spähprogramme ohne "Mitwirkung der Zielperson".

Vor dem von Buschmann beklagten Tabubruch schreckte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern 2020 nicht zurück. Er beschloss damals mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und CDU sowie der oppositionellen AfD eine Reform des Polizeigesetzes, die ein "Betretungsrecht" der Ordnungshüter für das Vorbereiten von Online-Durchsuchungen enthält. Einschlägige Vorschläge machten vor Faeser zudem ihre Vorgänger Horst Seehofer (CSU) und Wolfgang Schäuble (CDU).

Offen bleibt, wie mit anderen Vorhaben aus dem innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Faeser-Entwurf weitergeht. So sollen die Polizeien von Bund und Ländern auf der Suche etwa nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern einen "biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet" durchführen dürfen. Dies gilt dem Papier nach nicht nur für Verdächtige, sondern auch für "Kontaktpersonen, Opfer und Zeugen". Eine automatisierte Erkennung soll neben Gesichtsfotos weitere Identifizierungsmerkmale wie "Bewegungs-, Handlungs- oder Sprechmuster" umfassen. Auch dieses Vorhaben widerspricht dem Koalitionsvertrag. Die Innenministerin will es der Polizei ferner erlauben, "verschiedene Datenbestände" für Big-Data-Analysen technisch zusammenzuführen und so "neues Wissen" zu erzeugen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Einsatz automatisierter Datenanalysen durch Strafverfolger in Hessen und Hamburg 2023 noch für verfassungswidrig.

(mki)