Tankstelle haftet nicht für Fehler von Kunden

Wenn ein Tankkunde eine Zapfpistole nicht ordnungsgemäß zurückhängt und sie deshalb dem nächsten Kunden aufs Auto schlägt, muss der Tankstellenbetreiber für den Schaden nicht aufkommen, so der Deutsche Anwaltverein

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  • ssu

Wenn ein Tankkunde eine Zapfpistole nicht ordnungsgemäß zurückhängt und sie deshalb dem nächsten Kunden aufs Auto schlägt, muss der Tankstellenbetreiber für den Schaden nicht aufkommen. Er haftet nur bei eigenem Verschulden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Limburg (Az.: 3 S 159/11) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Grundsätzlich müsse ein Tankstellenbetreiber alles tun, damit seine Kunden nicht geschädigt würden. Diese "Verkehrssicherungspflicht" dürfe allerdings nicht überdehnt werden.

In dem Fall fuhr ein Kunde an eine Zapfsäule heran und tankte dort Superbenzin. Dabei fiel die Zapfpistole für Diesel gegen sein Auto und zerkratzte den Lack. Der Tankstellenbetreiber wurde dafür nicht in die Verantwortung genommen. Anders hätte die Sache ausgesehen, wenn der Betreiber einen Tankwart beschäftigt hätte: In solchen Fällen müsse er für dessen Fehlverhalten haften, erklärt der DAV. (dpa) (ssu)