Telekom: Angebot zur Großhandels-Flatrate gilt auf jeden Fall

Die Deutsche Telekom hat ihren Eilantrag gegen die Entscheidung zur Großhandels-Flatrate bestätigt, will ihr entsprechendes Angebot aber auf jeden Fall aufrechterhalten.

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Von
  • Axel Vahldiek

Die Deutsche Telekom bestätigte gegenüber heise online den Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde über die so genannte Großhandels-Flatrate. Der Antrag wurde bereits am 4. Dezember gestellt. Telekom-Sprecher Ulrich Lissek begründete den Antrag allerdings damit, dass er einerseits lediglich der Fristwahrung diene, um überhaupt noch etwas gegen die Entscheidung unternehmen zu können. Andererseits wolle die Telekom verhindern, dass die Regulierungsbehörde zukünftig der Telekom neue Tarifmodelle vorschreibe. Das Angebot der Telekom selbst sei jedoch nicht betroffen: "Das Flatrate-Angebot bleibt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bestehen."

Eilantrag und Klage seien nur deswegen eingereicht worden, weil es hier um einen Präzedenzfall gehe, der "ausstrahlende Wirkung auf andere Problemfelder" habe, erklärte Lissek: "Wir wollen nicht an der Entscheidung rütteln, sondern nur verhindern, dass solche Vorgehensweisen gängige Praxis werden." Der Streit um das Tarifmodell war bereits direkt nach Verkündung der Entscheidung der Regulierungsbehörde ausgebrochen: Die Telekom ist der Meinung, dass laut Telekommunikationsgesetz die RegTP zwar neue Tarife festlegen darf, aber keine neuen Tarifmodelle. Und die Großhandels-Flatrate sei genau dies: ein neues Tarifmodell.

Dies hatte RegTP-Sprecher Harald Dörr allerdings bereits kurz nach Verkündung der Entscheidung gegenüber heise online zurückgewiesen: Der Flatrate-Tarif existiere im Endkundenmodell schon länger, und die Telekom sei in der Lage, auch eine Großhandels-Flatrate anzubieten. Die RegTP verpflichte die Telekom jetzt lediglich, vorhandene Möglichkeiten auch auszuschöpfen. Zu dem von der Telekom eingeleiteten Gerichtsverfahren selbst will sich die RegTP derzeit nicht äußern. (axv)