Telekom stellt Eilantrag gegen Flatrate-Entscheidung (Update)

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Telekom bereits am 4. Dezember vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen die so genannte Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde gestellt.

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Von
  • Axel Vahldiek

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Deutsche Telekom bereits am 4. Dezember vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen die so genannte Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gestellt. Dies bestätigte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Arnim Wegner, gegenüber heise online. Mit diesem Eilantrag will die Telekom die Wirkung der Entscheidung außer Kraft setzen, bis in einem Hauptsacheverfahren entschieden wird. Auch dieses Hauptverfahren ist bereits eingeleitet und bei der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts anhängig. Das Aktenzeichen des Eilantrags ist 1L2892/00, das Hauptsacheverfahren läuft unter 1K10149/00.

Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, konnte Wegner nicht sagen. Sollte der Eilantrag durchkommen, könnte das Verfahren in einem langen Prozess ausarten: Sowohl Telekom als auch Regulierungsbehörde könnten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts anfechten, womit es zu einer Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster kommen würde.

Die Telekom wollte den Eilantrag bisher nicht kommentieren. Noch am gestrigen Mittwochabend hatte Telekom-Sprecher Ulrich Lissek gegenüber heise online behauptet, dass die Telekom die Entscheidung der Regulierungsbehörde akzeptiere und nicht dagegen vorgehen wolle. Die Regulierungsbehörde selbst wollte keinen Kommentar zu dem Antrag abgeben, da es sich hier um ein laufendes Verfahren handele.

Die Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde verpflichtet die Deutsche Telekom, ab Februar 2001 ihre Verbindungsleistung den Internet-Providern zum zeitunabhängigen Pauschaltarif anzubieten. Damit sollen Provider einen kalkulierbaren Internet-Zugang zum Pauschaltarif anbieten können. Ähnliche Anläufe waren bisher oft an der Gebührenstruktur der Telekom gescheitert. Doch obwohl die Telekom heftig gegen die Entscheidung protestierte, mit der Einstellung der T-Online-Flatrate drohte und Netzzusammenbrüche mit fatalen Folgen für die Erreichbarkeit von Polizei und Rettung sowie für die deutsche Wirtschaft vorhersagte, legte sie bereits am 15. Dezember ein entsprechendes Angebot vor.

Siehe dazu auch: Telekom: Angebot zur Großhandels-Flatrate gilt auf jeden Fall. (axv)