Telekom bekommt Schützenhilfe von EU-Kommissar

Der EU-Handelskommissar hat die US-Handelsbeauftragte darauf hingewiesen, dass ein Verbot des Voicestream/Telekom-Deals gegen WTO-Abkommen verstossen würde.

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Von
  • Christian Rabanus

Der EU-Handelskommissar Pascal Lamy hat sich in die Auseinandersetzungen um die Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens Voicestream durch die Deutsche Telekom eingeschaltet. Eine Assistentin seines Sprechers Anthony Gooch bestätigte c't, dass Lamy gestern einen Brief an die Handelsbeauftragte der Regierung der Vereinigten Staaten, Charlene Barshevsky, geschrieben hat.

Darin weist er Barshevsky darauf hin, dass eine Verhinderung der Voicestream-Übernahme durch die Deutsche Telekom eine Verletzung internationaler Handelsabkommen darstellen würde, die im Rahmen der World Trade Organization (WTO) getroffen worden seien. Derzeit befinde man sich allerdings noch in der "Warnphase", da noch nichts Beanstandenswertes vorgefallen sei. Daher handele es sich auch nicht um einen offiziellen Brief des Kommissars an die US-Handelsbeauftragte, sondern nur um einen Brief mit "privatem Charakter". Die EU habe auch noch keine Beschwerde bei der WTO eingereicht.

Momentan ist es auch fraglich, ob es überhaupt so weit kommen wird. Die US-Regierung jedenfalls scheint keine Notwendigkeit zu sehen, die Übernahme von Voicestream durch die Deutsche Telekom zu verhindern. Präsidentensprecher Joe Lockhart sagte gestern bei einem Pressegespräch, dass man die Initiative von Senator Fritz Hollings nicht kenne. Hollings wird von 30 Senatskollegen unterstützt. Lockhart erweckte allerdings nicht den Eindruck, dass er dieser Initiative besonders viel Gewicht beimesse. Er betonte vielmehr, dass man Akquisitionen befürworte, die den Wettbewerb stärken, und solche ablehne, die ihn schwächen.

Die derzeitige gesetzliche Regelung in den USA sieht vor, dass die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) keine Telekom-Lizenzen an ausländische Firmen vergeben darf, die sich zu mehr als 25 Prozent in Staatsbesitz befinden. Ausnahmegenehmigungen sind nur dann möglich, wenn der Kauf in öffentlichem Interesse ist. Öffentliches Interesse besteht aber gerade dann, wenn das Land, in dem die Fremdfirma ihre Sitz hat, Mitglied der WTO ist. Dies trifft natürlich auf die Deutsche Telekom zu, sie dürfte also wegen ihrer hohen Staatsbeteiligung bei der gegenwärtigen Gesetzeslage keine Probleme von Seiten der Exekutive oder der Legislative der Vereinigten Staaten zu erwarten haben.

Natürlich werden auch die Kartellwächter in den USA und der EU ein Auge auf die Übernahme werfen. Allerdings dürfte es auch hier keine Schwierigkeiten geben: Weder ist Voicestream in nennenswertem Ausmaße in Europa aktiv, noch die Deutsche Telekom in den USA. (chr)