TorrentSpy hat vor Gericht kein Glück

Gleich zwei Schlappen musste die niederländische Torrent-Suchmaschine innerhalb weniger Tage hinnehmen. Vergangene Woche wies das Gericht die Klage gegen die MPAA wegen illegal abgehörten E-Mail-Verkehrs zurück.

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Die niederländische Torrent-Suchmaschine TorrentSpy musste in der vergangenen Woche vor Gericht die zweite Schlappe innerhalb weniger Tage hinnehmen. Ein US-Bezirksgericht wies eine Klage der TorrentSpy-Betreiber gegen den Verband der US-Filmindustrie (MPAA) ab. Die MPAA hatte in einem Urheberrechtsstreit mit der Filesharing-Suchmaschine vertrauliche E-Mails der Gegenseite von einem ehemaligen TorrentSpy-Mitstreiter für 15.000 US-Dollar gekauft. Der Anwalt der P2P-Plattform, Ira Rothken, hatte die MPAA daraufhin wegen Verstoßes gegen das Abhörverbot für Telefongespräche oder elektronische Kommunikation verklagt.

Das Gericht wies die Klage ab. Während die Tatsache, dass sich die MPAA vertrauliche E-Mails gegen Bezahlung verschafft hatte, auch von den Beklagten nicht bestritten wird, begründete die Richterin die Ablehnung mit einer Erörterung des technischen Vorgangs "Abhören" oder "Abfangen". Die fraglichen ein- und ausgehenden E-Mails wurden von einem ehemaligen Mitstreiter der TorrentSpy-Betreiber in Kopie an ein Google-Mailkonto geschickt, gespeichert und dann der MPAA übergeben. Beim Versand der Kopie der E-Mail sei das Original bereits auf dem System gespeichert, ein "Abfangen" auf dem Weg im Sinne des Gesetzes finde also nicht statt.

Anwalt Rothken hält dem entgegen, die Kopien der E-Mails seien zeitgleich bei Eingang oder Versand verschickt worden. "Wenn das Abhörverbot im digitalen Zeitalter irgendeinen Sinn haben soll, muss es für Fälle wie diesen gelten", sagte er gegenüber CNET News. Er will jetzt in die Berufung gehen und rechnet wie in dem Parallelverfahren mit Unterstützung durch die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Die meint, die Auslegung der Richterin mache es nahezu unmöglich, beim Mitlesen von E-Mails gegen das Abhörverbot zu verstoßen.

Die Richterin hatte Torrentspy in einem Parallelverfahren zur Vorlage von Logdateien gezwungen. Den Einspruch der Beklagten dagegen wies sie am Dienstag zurück, kurz nachdem die Niederländer begonnen hatten, Nutzer mit IP-Adressen aus den USA vom Besuch der Website auszuschließen.

In der Abhör-Frage folgt sie einem ähnlichen Urteil eines US-Berufungsgerichts aus dem Jahr 2004. Auch in diesem Fall hatten die Richter befunden, dass nach genauer Interpretation des Texts bereits gespeicherte Informationen nicht im Sinne des Gesetzes abgefangen werden könnten. Denn während in der Begriffsdefinition des Paragrafen im Falle von Telefonleitungen gespeicherte Gespräche ausdrücklich eingeschlossen sind, fehlt dieser Zusatz bei der Definition der elektronischen Kommunikation.

Nach Ansicht einiger Juristen heißt das logischerweise: Gespeicherte E-Mails können nach Gesetzestext nicht abgefangen werden und wo kein Abfangen, da auch kein Verstoß. Das sehen aber offenbar nicht alle Richter so. Rothken spricht von einer in dieser Frage gespaltenen Richterschaft in den USA und hofft nun, dass das Berufungsgericht dazu ein angemessenes Urteil fällen wird. (vbr)