TÜV: HU-Plakette nur in Deutschland erneuerbar

Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU) nur von einer Prüfstelle hierzulande vornehmen lassen

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Köln, 27. Juli 2009 – Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Wer sich aber nur vorübergehend mit seinem hierzulande zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU) nur von einer Prüfstelle in Deutschland vornehmen lassen.

Da die HU-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. „Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden“, erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Gerd Mylius.

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Die HU-Plakette wird nur in Deutschland erneuert.

Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch so bald wie möglich die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchführen lassen.

Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. (imp)