Twitter: Elon Musks Absage des Übernahmeversuchs "ungültig und rechtswidrig"

Das Anwaltsteam von Twitter meint, Musk habe die Übernahmevereinbarung "wissentlich, absichtlich und vorsätzlich" verletzt. Er könne nicht einfach zurücktreten.

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(Bild: Rokas Tenys/Shutterstock.com)

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Twitter hat nun auch gegenüber der US-Börsenaufsicht deutlich gemacht, dass das US-Unternehmen weiterhin eine Übernahme durch Elon Musk durchsetzen will. In einem Brief an die SEC versichert das Anwaltsteam von Twitter, dass der angekündigte Rückzug Musks von der Übernahme "ungültig" sei.

Der Tesla- und SpaceX-Chef habe "wissentlich, absichtlich, vorsätzlich und in erheblichem Maße" die getroffene Vereinbarung verletzt, der Vertrag bleibe bestehen. Twitter habe nicht, wie von Musk behauptet, gegen die Übernahmeabsprache verstoßen, heißt es in dem bei der SEC einsehbaren Schreiben. Man sei zuversichtlich, mit dieser Ansicht auch vor Gericht Bestätigung zu finden.

Elon Musk hatte am Freitag in einem anwaltlichen Schreiben angekündigt, von dem Kaufvertrag über die Twitterübernahme zurücktreten zu wollen. Das Unternehmen habe entgegen der Vereinbarung nur unvollständige Auskünfte erteilt und gegen den Vertrag verstoßen. Der Aktienkurs des US-Konzerns sackte in der Folge noch einmal deutlich ab, auch wenn sich der Schritt von Musk vorher bereits angedeutet hatte. Musk hatte zugesagt, 54,20 Dollar je Anteilsschein zu bezahlen, das ergibt einen Gesamtwert von fast 50 Milliarden US-Dollar. Aktuell stehen die Aktien lediglich noch bei unter 33 US-Dollar. Anfangs hatte Musk versucht, den Kaufpreis zu drücken, später hatte er damit begonnen, Twitter Vertragsbruch vorzuwerfen.

Twitter beharrt seit Beginn auf dem Kaufvertrag mit Musk und ist zu keiner Reduktion des Kaufpreises bereit. Das Unternehmen meint, alle Forderungen vertragsgemäß erfüllt zu haben – während es Musk den Bruch von Vertraulichkeit vorwirft. Sogar ein Zugriff auf den gigantischen "Firehose"-Datenstrom der Plattform wurde dem US-Milliardär gewährt, der beharrte aber auf Detailfragen. Der Streit dürfte jetzt am offiziellen Sitz des Unternehmens im US-Bundesstaat Delaware vor Gericht landen. Dort kann der Delaware Chancery Court auch den Vollzug einer Übernahme anordnen. Ob es das tatsächlich wagen wird und wie Musk dazu gezwungen werden soll, ist aktuell noch nicht abzusehen.

(mho)