US-Kartellklage: Apple warnt vor "richterlicher Umgestaltung" des iPhones

Der Erfolg des iPhones basiere nicht auf Wettbewerbsverzerrung, argumentiert Apple. Die Kartellklage des US-Justizministeriums müsse abgewiesen werden.

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Ein auf einem Tisch liegendes iPhone

(Bild: Neirfy/Shutterstock.com)

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Apple hat einen US-Bundesrichter dazu aufgerufen, die vom US-Justizministerium gegen den Konzern angestrengte Kartellklage vollständig abzuweisen. Der Markterfolg des iPhones basiere auf den bei Kunden beliebten Funktionen und nicht bewussten Einschränkungen zulasten der Wettbewerber, argumentiert Apple in der am Donnerstag veröffentlichten Eingabe – es drohe eine "richterliche Umgestaltung" des iPhones (US vs. Apple, Aktenzeichen 2:24-cv-04055, United States District Court for the District of New Jersey).

Das US-Justizministerium und 16 US-Bundesstaaten werfen Apple eine illegale Monopolstellung auf dem Smartphone-Markt vor. Der Hersteller verhindere mit seiner geschlossenen Plattform bewusst Wettbewerb und Innovation, das führe zu höheren Preisen für Kunden.

Apple habe das Recht darauf, seine Produkte nach eigenen Vorstellungen zu "gestalten und kontrollieren", heißt es in der Eingabe des Unternehmens. Apple sei nach US-Kartellrecht keineswegs verpflichtet, seine Plattform nach den Vorstellungen und Bedingungen Dritter zu öffnen. Zudem räume Apple Entwicklern und App-Anbietern bereits "außerordentlich umfangreichen Zugang" zum iPhone ein. Die Klage basiere auf einer "falschen Annahme" und sei konform mit US-Wettbewerbsrecht. Apple sei zudem kein Monopolist.

Die Klage des US-Justizministeriums enthält eine lange Liste an Vorwürfen. Dazu gehören auch obskure Anschuldigungen, darunter Apples angebliche Unterdrückung von "Super Apps", die Funktionalitäten bündeln. Das erschwere einen Wechsel zwischen Betriebssystemen. Es werden aber auch Dinge bemängelt, gegen die Regulärer in anderen Regionen bereits vorgehen, darunter etwa die Limitierung der NFC-Schnittstelle auf Apple Pay. Im Europäischen Wirtschaftsraum hat sich Apple bereits dazu verpflichtet, dies für andere Mobile-Payment-Apps zu öffnen, um einer Wettbewerbsstrafe zu entgehen.

(lbe)