US-Musikindustrie will Neuauflage des ersten Filesharing-Prozesses verhindern

Gegen die vom vorsitzenden Richter nach einem Verfahrensfehler angeordnete Neuauflage des Filesharing-Prozesses gegen eine US-Amerikanerin legt der klagende Verband der US-Musikindustrie Widerspruch ein.

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Die US-Musikindustrie will die Neuauflage ihres zunächst gewonnenen Filesharing-Prozesses gegen die US-Amerikanerin Jammie Thomas noch verhindern. In dem ersten Schwurgerichtsverfahren wegen Filesharings war die Beklagte von einem Bundesgericht im US-Bundesstaat Minnesota zunächst zu einer Strafe von 222.000 US-Dollar verurteilt worden. Später hatte der vorsitzende Richter Michael Davis jedoch einen Verfahrensfehler eingeräumt und die Neuverhandlung angeordnet. Gegen diese Entscheidung will der für die klagenden Labels auftretende Verband der US-Musikindustrie (RIAA) nun in Berufung gehen.

Mit einer neuen Eingabe (PDF-Datei) wollen die RIAA-Anwälte die Zulassung zur Berufung sowie einen Aufschub der noch nicht terminierten Neuverhandlung bis zur Klärung einer möglichen Berufung erreichen. Thomas' Anwalt Brian Toder will dem Antrag widersprechen. Prozessbeobachter Ray Beckerman, der als Anwalt selbst Erfahrung mit RIAA-Klagen hat und die Klagekampagne der Musikindustrie in seinem Blog dokumentiert, hält den Antrag in dieser Phase des Verfahrens für ungewöhnlich und räumt ihm kaum Chancen auf Erfolg ein.

Der Prozess war das erste der rund 30.000 Filesharing-Verfahren der RIAA, in dem es zur Verhandlung und einer Verurteilung gekommen war. Im Fokus des Verfahrens stand die zentrale Argumentation der Musikbranche, dass die bloße Bereithaltung von Musikstücken im "Shared"-Ordner eines Filesharing-Clients bereits einen Verstoß gegen das US-Copyright darstellt.

Auf Betreiben der Kläger hatte der Richter die Geschworenen zunächst in diesem Sinne unterrichtet, dies nach Kenntnisnahme einschlägiger Urteile aber als Fehler gewertet und eine Neuverhandlung angeordnet. Dieser Auslegung der RIAA widersprechen auch kritische Beobachter, nach deren Ansicht das Gesetz den Nachweis einer tatsächlich erfolgten Weitergabe des Materials an Dritte verlangt. Die RIAA könne in den Verfahren aber lediglich den Download durch von ihr autorisierte Ermittler nachweisen. (vbr)