US-Patentamt: Prompt-Konstruktion könnte für Patent auf KI reichen​

In einem Leitfaden für "KI-gestützte Erfindungen" gibt das US-Patentamt Hinweise, wie technische Neuerungen bei KI geschützt werden können.​

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Eine Männerhand präsentiert ein Phablet wie ein Serviertablett; darüber schwebt ein großer Kreis in dem das Wort "Patent" steht; rundherum 4 kleinere Kreise mit Symbolen: eine Waage, eine Checkmark, ein Siegel und eine Lupe über einer bedruckten Seite

(Bild: TierneyMJ/Shutterstock.com)

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In Ländern wie den USA und Großbritannien ist nach langen Rechtsstreitigkeiten über die "konnektionistische Künstliche Intelligenz" (KI) Dabus klar, dass KI selbst kein Erfinder ist und keine Patente anmelden kann. Doch unter welchen Umständen können menschliche Erfindungen patentiert werden, wenn etwa ein Chatbot oder ein neuronales Netzwerk mit maschinellem Lernen dazu beigetragen haben? Das US-Patentamt hat dazu jetzt Leitlinien für "KI-gestützte Erfindungen" herausgegeben, die letztlich Teil der auch in Europa heftig umstrittenen "computerimplementierten Erfindungen" sind. Es will damit den eigenen Prüfern sowie Antragsstellern Hinweise geben, wie sie ausmachen können, ob der menschliche Beitrag zu einer auch mit KI vorangetriebenen Innovation signifikant genug ist, um für ein Patent in Frage zu kommen.

Die Behörde betont in der Handreichung zunächst, dass KI-gestützten Erfindungen nicht grundsätzlich ein gewerblicher Rechtsschutz verwehrt ist. Auf jeden Fall müsse aber ein Mensch das begehrte Patent beantragen und wesentlich zu der Erfindung beigetragen haben. Das Amt verweist dabei auf den von einem US-Berufungsgericht schon 1998 entwickelten "Pannu-Test". Der Beitrag des menschlichen Erfinders muss "qualitativ nicht unerheblich" sein gemessen an der gesamten Entwicklung. Zudem darf sich das Zutun des Menschen nicht nur auf die Erläuterung bekannter Konzepte beziehungsweise des aktuellen Stands der Technik erstrecken.

An Beispielen wie einer therapeutischen Methode zur Krebsbehandlung und einem Getriebe für ein ferngesteuertes Auto verdeutlichen die Autoren etwa, dass das bloße Erkennen eines Problems und die anschließende Konfrontation eines KI-Systems damit etwa durch Texteingabe nicht ausreicht, um jemanden zum Erfinder zu machen. Anders verhalte sich die Sache, wenn eine Person eine spezielle Eingabeaufforderung konstruiere. Ein entsprechendes Anweisungsverfahren, also etwa ein Set von Prompts für ChatGPT oder Gemini, könnte prinzipiell den geforderten signifikanten Beitrag leisten. Die reine Aufrechterhaltung der "intellektuellen Herrschaft" über ein KI-System mache eine Person jedoch nicht ohne Weiteres zum Erfinder von Neuerungen, die mithilfe dieser Künstlichen Intelligenz generiert würden.

Eine Person, die den Output eines KI-Systems nutzt und einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, um eine Erfindung zu schaffen, kann laut dem Leitfaden prinzipiell dafür ein Patent beantragen. Das Gleiche gelte für einen Menschen, der eine KI-Anwendung "auf ein bestimmtes Problem entwirft, baut oder trainiert, um eine bestimmte Lösung zu finden". Das heiße aber noch nicht, dass tatsächlich auch ein gewerblicher Rechtsschutz gewährt werde. So müssten auch die allgemeinen Kriterien erfüllt sein: Die Erfindung muss neu sein, auf einer schöpferischen Tätigkeit beruhen und den Stand der Technik voranbringen sowie gewerblich anwendbar sein.

KI werde allgegenwärtig und immer mehr Nutzer bauten auf KI-gestützten Erfindungen anderer auf, erläutert die Präsidentin des Patentamts, Kathi Vidal. Damit werde es "immer schwieriger zu erkennen, auf welche Weise KI im erfinderischen Prozess eine Rolle spielt". Man werde derzeit trotzdem keine neuen Anforderungen zur Offenlegung der Verwendung von KI einführen, die über die bereits geregelten engen Fälle hinausgehen, wo eine solche Kennzeichnung schon erforderlich ist. Die Leitlinien berücksichtigen nicht, ob Immaterialgüterrechte Dritter beim Training der KI-Systeme genutzt wurden, die später im Rahmen des erfinderischen Prozesses verwendet werden. Ein Antragsteller habe generell die Pflicht, sich alle anderen benötigten Rechte zu sichern, heißt es dazu. Das US Copyright Office ist strenger: Es verlangt Transparenz darüber, ob eine KI-Anwendung für das Erstellen eines Werks genutzt wurde und erkennt auch trotz hunderter Prompts und Korrekturen kein Urheberrecht an.

(mki)