US-Webradios mit Angebot über Musiklizenzen unzufrieden

Seit März fürchten viele US-Webradios angesichts massiv erhöhter Gebührensätze für Urheberrechtsabgaben um ihre Existenz. Ein neues Angebot der Verwertungsgesellschaft sorgt nun für Unmut.

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Seit März fürchten viele US-Webradios um ihre Existenz. Damals legte das Copyright Royalty Board (CRB) neue Urheberrechtsabgaben fest, die zum Teil um mehrere hundert Mal über den bisherigen Gebührensätzen liegen. Die neuen Tarife, die auf Anträge der Verwertungsgesellschaft SoundExchange zurückgehen und für Labels, Sänger und Musiker gedacht sind, liegen damit oft auch über den Gesamtumsätzen der Webcaster. Nun macht der US-Kongress Druck auf SoundExchange, sich mit kleineren Webcastern auf niedrigere Gebühren zu einigen. Mitten in die laufenden Verhandlungen platzte nun ein Angebot von SoundExchange, das manche Webradioanbieter zusätzlich verärgert.

Die Verwertungsgesellschaft offeriert Anbietern, die weniger als 1,25 Millionen Dollar Jahresumsatz machen, einen Pauschalsatz von zehn beziehungsweise zwölf Prozent ihrer Umsätze oder aber sieben Prozent ihrer Gesamtausgaben, was immer den höheren Betrag ausmacht. Diese Sätze sollen rückwirkend von 2006 bis 2010 gelten. Annehmen können das Angebot aber nur Webcaster, die höchsten fünf Millionen US-Hörerstunden pro Monat haben. In einem Monat mit 31 Tagen entspricht dies durchschnittlich 6.720 Hörern in den USA, was im Vergleich zu terrestrischen Radiosendern sehr wenig ist. Analoge Radiosender müssen in den USA gar keine Gebühren an Labels, Sänger und Musiker bezahlen. Die Abgaben für Komponisten, Autoren und Verleger sind hingegen für terrestrische und Online-Radios gleich hoch.

Wer das Angebot von SoundExchange annehmen möchte, muss zusätzlich nicht nur genau berichten, was wie vielen Hörern vorgespielt wurde, sondern auch noch eine von SoundExchange bereitgestellte Software installieren, die die Streams protokolliert. Zudem muss einer Klausel zugestimmt werden, der zufolge es sich bei der Vereinbarung nicht um ein Präjudiz und nicht um einen Marktpreis handelt. Damit wird verhindert, dass die Gebührensätze in öffentlichen Verfahren als beispielhaft angeführt werden. Ein weiterer Haken an der Sache ist, dass die niedrigeren Tarife nur für Künstler gelten, die Mitglieder bei SoundExchange sind. Werden Werke anderer Künstler wiedergegeben, müssen dafür die vollen, vom CRB festgelegten Abgaben bezahlt werden – ironischerweise auch an SoundExchange, wo diese Gelder verwaltet werden.

Unter den angesprochenen Webcastern regt sich Unmut über die Offerte. Der Grund für das plötzliche Angebot mitten in den laufenden Verhandlungen ist nicht klar. Einige sehen darin vor allem eine Alibi-Handlung von SoundExchange, um gegenüber der Öffentlichkeit und dem US-Kongress den Eindruck von Entgegenkommen zu erwecken. Außerdem wird vermutet, dass die Verwertungsgesellschaft damit einen Keil zwischen die ganz kleinen und die kleinen Webcaster treiben wolle. Denn wer nur wenige Hörer hat und bis 2010 nicht in die Gegend von 1,25 Millionen Dollar Jahresumsatz kommt, kann das Angebot ohne Weiteres annehmen. Für Internet-Radios, die vorhaben, über diese Schwellen zu wachsen, ist das Vorgeschlagene jedoch unannehmbar: Sobald sie die Grenze erreichten, müssten sie nämlich ein Vielfaches ihres Umsatzes an Urheberrechtsabgaben bezahlen.

Daher sind in den Verhandlungen mit SoundExchange auch "Übergangsbestimmungen" zwischen den niedrigeren Gebühren für "kleine" und den hohen Gebühren für "große" Netzradios ein wesentlicher Punkt. Auch die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung verstummt nicht. Nur damit wäre gewährleistet, dass für alle Musikstücke gleich hohe Urheberrechtsabgaben gelten – egal ob die Labels, Sänger und Musiker Mitglieder von SoundExchange sind oder nicht.

Siehe dazu auch:

(Daniel AJ Sokolov) / (jk)