USA: So soll die Netzneutralität abgeschafft werden

Seite 2: Die gelockerten Transparenzvorschriften

Inhaltsverzeichnis

Die FCC verlangt von den Breitband-ISP bald nur noch, eine Reihe von Informationen herauszugeben: Was der jeweilige ISP blockiert, was er bremst, wem er, bezahlt oder unbezahlt, Vorrang einräumt, wie er auf Netzwerküberlastung reagiert, ob und welche Maßnahmen er hinsichtlich bestimmter Programme oder Dienste ergreift (worunter auch Protokoll- oder Port-Sperren fallen), welche Sicherheitsmaßnahmen er setzt und welche Geräte Kunden wie anschließen dürfen. Auch Datenschutzbestimmungen muss jeder Provider veröffentlichen.

Dazu kommen eine Beschreibung der Dienstleistung (samt erwarteter und tatsächlicher Bandbreite und Latenz), deren Preis sowie Aussagen darüber, welche Auswirkungen andere Datendienste auf den Internetzugang haben können – beispielsweise wie die verfügbare Bandbreite sinkt, wenn über die gleiche physische Leitung ein IP-TV-Stream abgerufen wird. Schließlich muss der Anbieter noch eine Beschwerdestelle und deren Prozedere anführen.

Jurist Brendan Carr wurde von Donald Trump zum FC-Commissioner nominiert.

Statistiken über die tatsächliche Netzwerkqualität dürfen die ISP bald wieder geheim halten. Derzeit sind sie beispielsweise dazu verpflichtet, der FCC Packet Loss und die zu Spitzenzeiten verfügbaren Bandbreiten zu melden.

Ein einheitliches Format für die verbliebenen Offenlegungen wollen die Republikaner ausdrücklich nicht vorschreiben. Das verunmöglicht automatische Vergleiche der Angebote. Die ISP haben sogar die Wahl, ob sie die Angaben überhaupt auf ihrer Webseite bereithalten. Alternativ können sie die Informationen auch der FCC schicken, die sie dann auf die FCC-Webseite stellen möchte. Auch das erleichtert Vergleiche unter den mehr als 4.500 ISP nicht gerade.

Die Demokratische FC-Commissioner Jessica Rosenworcel ist eine Verfechterin der Netzneutralität.

Die FCC zieht sich auf die deutlich reduzierten Transparenzbestimmungen zurück. Für den Verbraucherschutz sollen das Kartellrecht sowie das FTC-Gesetz sorgen, welches unfaire und irreführende Geschäftspraxis verbietet. Hält sich ein ISP nicht an seine eigenen Angaben, wäre das eine irreführende Geschäftspraxis, die von Verbrauchern oder der FTC gerichtlich verfolgt werden könnten.

Der Begriff "unfair" wird von der FTC erstaunlich einschränkend ausgelegt: Das Vorgehen muss "substanziellen Schaden bei Verbrauchern" hervorrufen, welche die Verbraucher nicht mit vernünftigen Mitteln vermeiden können und die nicht durch andere Vorteile aufgewogen werden. Solche anderen Vorteile sind leicht zu konstruieren, zumal ein ISP relativ leicht sagen kann, dass ein "fairer" Dienst viel teurer wäre.