Wettbewerbszentrale: Autohändler ziehen Umweltbonus gesetzwidrig vom Preis ab
Manche Autohändler preisen auf Internetportalen für ihre Elektroautos die staatliche Umweltprämie mit ein. Das dürfen sie nicht, sagt die Wettbewerbszentrale.
Autohäuser bieten Elektroautos auf Fahrzeugbörsen im Internet mit Preisen an, von denen der Umweltbonus bereits abgezogen wurde, hat die Wettbewerbszentrale nach eigenen Angaben festgestellt. Das sei nicht zulässig, deshalb habe sie Autohändler darauf hingewiesen, einige hätten daraufhin die Werbung geändert sowie strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben. Gegen andere klagt die Wettbewerbszentrale vor Landgerichten.
Ein VW Up e-United sei zum Preis von 17.035 Euro angeboten worden anstatt des Verkaufspreises von 23.035 Euro, führt die Wettbewerbszentrale auf, die sich als Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb bezeichnet. Ein Peugeot e-208 GT sei zum Preis von 27.490 Euro angepriesen worden und nicht für ordnungsgemäße 33.490 Euro und ein Kia e-Niro Spirit Navi Leder für 36.480 statt für 42.480 Euro.
Der Bonus sei eine staatliche Innovationsprämie gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen". Sie stehe "nicht zur Disposition des Fahrzeughändlers", schreibt die Wettbewerbszentrale, sie reduziere nicht den Kaufpreis. Vielmehr erhalte der Autokäufer einen Anspruch auf die Förderung, falls der bezahlte Preis um den Teil des "Umweltbonus" gemindert wurde, den der Fahrzeughersteller leisten muss, und das Auto mindestens sechs Monate auf den Kunden zugelassen war. Das alles unter dem Vorbehalt, dass der staatliche Fördertopf dafür noch Mittel enthält.
"Klare Rechtslage"
Da die Händler nicht den Gesamtpreis angegeben hatten – in manchen Fällen erst auf der Detailseite – hätten sie auch das Ranking der Fahrzeuge in der Trefferliste der Fahrzeugbörsen manipuliert, die nach dem Preis sortiert werden kann. Automobilhändler, die die Preise korrekt angeben, würden damit klar benachteiligt. Es liege "ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 UWG)" vor, außerdem gegen die Preisangabenverordnung (§ 1 Abs.1 Satz 1 Var. 2 PAngV) sowie gegen lauterkeitsrechtliche Preisangabenregelungen (§ 5a Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 UWG)". Wegen der "klaren Rechtslage" geht die Wettbewerbszentrale davon aus, dass die Gerichte solche Angebote auf den Verkaufsplattformen verbieten.
Die Bundesregierung hatte zum Juli 2020 die Förderung für rein batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3000 auf 6000 Euro angehoben. Plug-in-Hybride werden vom Bund nun mit 4500 Euro gefördert. Die Hersteller geben jeweils den halben Betrag nach Nachlass auf den Kaufpreis hinzu. Teurere E-Autos werden mit 5000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride mit einem Preis von mehr als 40.000 Euro mit 3750 Euro. Mittlerweile ist der Umweltbonus auch mit anderen Förderungen kombinierbar.
Die wichtigsten E-Autos (79 Bilder)
(Daten, Stand: 25.10.23)
Spitzenleistung 210 - 250 kW
Batteriekapazität brutto/netto 82/76,6 kWh
max. AC-Ladeleistung 11 kW
max. DC-Ladeleistung 175 kW
Reichweite (WLTP) 450 bis 562 km
Stromverbrauch (WLTP kombiniert) 15,6 bis 19,4
Höchstgeschwindigkeit: 180 km/h
Kofferraumvolumen: 520 - 1490 Liter
Grundpreis (brutto, Stand: 27.10.23): ab 52.950 Euro
(Bild: Audi )
Bis zum 1. Mai registrierte das für die Prämie zuständige Bundesamt für Wirtschaft insgesamt 593.978 Anträge, 336.002 entfielen auf reine Elektrofahrzeuge, 257.784 auf Plug-in-Hybride und 192 auf Brennstoffzellenfahrzeuge.
(anw)