Umwelthilfe klagt erneut vor Bundesverfassungsgericht gegen Klimaschutzgesetz

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes nach einer erfolgreichen Beschwerde in Karlsruhe reicht der Deutschen Umwelthilfe nicht, sie beschwert sich erneut.

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Kraftwerk Bremen-Hastedt

(Bild: heise online / anw)

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht erneut gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Sie hat gegen das im Juni 2021 nach einer ersten erfolgreichen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht überarbeitete Gesetz nun wieder eine Beschwerde nach Karlsruhe geschickt. Die Umweltschützer pochen zusammen mit neun Kindern und jungen Erwachsenen "auf ihr Grundrecht für eine lebenswerte Zukunft".

Das war auch der Hintergrund, aus dem die Verfassungsrichter im April 2021 das bis dahin geltende Klimaschutzgesetz monierten. Sie verpflichteten den Gesetzgeber, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Ende Juni beschloss der Bundestag daraufhin, die Treibhausgasemissionen bis 2040 um 88 Prozent sinken.

Doch auch das reiche nicht, um die nationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten, heißt es in der Beschwerde der DUH (PDF). Das der Bundesrepublik zustehende Treibhausgasbudget zur Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad werde mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits 2023 überschritten.

"Selbst das nationale Restbudget für eine Begrenzung auf 1,8 Grad würde bei Einhaltung aller im aktuellen Klimaschutzgesetz enthaltenen Ziele im Jahr 2030 fast erschöpft sein", erläutert die DUH. Dies hätte zur Folge, dass kurz nach dem Jahr 2030 keine Treibhausgase mehr emittiert werden dürften. Das Gesetz sehe jedoch erst ab dem Jahr 2045 Treibhausgasneutralität vor.

Die Bundespolitik habe in der Novelle des Klimaschutz-Gesetzes erneut allein politisch gesetzte Zielvorgaben in das Gesetz aufgenommen, ohne den naturwissenschaftlichen Budgetansatz zu berücksichtigen, heißt es von der DUH weiter. Und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Budgetberechnung als erforderliche Grundlage für die Setzung der Ziele des Klimaschutzes akzeptiert hat. Daher sei auch das Klimaschutzgesetz in seiner novellierten Fassung verfassungswidrig.

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Damit die Klimaschutzziele erreicht werden, fordert die DUH darüber hinaus kurzfristig alle CO2-einsparenden Sofortmaßnahmen einzuführen. Dazu zählt sie ein Tempolimit – für das sie ebenfalls klagen will –, energetische Sanierungsoffensive an öffentlichen Gebäuden und einen sofortigen Stopp der Umwandlung von kohlenstoffspeichernden Ökosystemen wie Grünland und Feuchtwiesen. Die DUH geht auch gegen die Klimaschutzgesetze einiger Bundesländer juristisch vor.

(anw)