Umweltschutz: DUH und VCD klagen wegen Lockerung in MĂĽnchens Luftreinhalteplan
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD klagen, weil München die Bedingungen für seine Fahrverbotszone nicht weiter verschärft.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD bezeichnen die Abschwächung im Luftreinhalteplan, den der Münchner Stadtrat am 28. September 2023 beschlossen hat, als "rechtswidrig" und haben erneut Klage gegen die Stadt München eingereicht. Der Stadtrat hatte zuvor angesichts gesunkener Messwerte keinen Anlass mehr gesehen, das Dieselfahrverbot im Umgriff des Mittleren Rings ab Oktober auch auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 auszuweiten, wie ursprünglich beschlossen.
"SPD und GrĂĽne unterstĂĽtzen Autolobby"
Die beiden Verbände sagen, die Aussetzung der Maßnahmenstufe 2 der Dieselfahrverbote und das Ende für die Maßnahmenstufe 3 würde es lange Zeit unmöglich machen, die Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NOx) einzuhalten. Damit hätten SPD und Grüne in Bayern erneut die Interessen der Autolobby über die Gesundheit der Menschen gestellt, meint Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH in einer Mitteilung des Verbands. Wie die DUH schreibt, herrsche an der Landshuter Allee in diesem Jahr eine durchschnittliche NO2-Belastung von 45 µg/m³. Die Prognose, die im Auftrag der Stadt München erstellt wurde, um den Luftreinhalteplan abschwächen zu können, rechne mit einer 10 Prozent niedrigeren Belastung für das Jahr 2023 und sei damit geschönt. Der Verband wolle eine NOx-Konzentration von weniger als 10 µg/m³ erreichen, wie sie die Weltgesundheitsorganisation als sicheren Grenzwert empfiehlt.
München will zunächst noch abwarten
Das Münchner Referat für Klima- und Umweltschutz will zunächst die Mittelwerte für das gesamte Jahr abwarten, nachdem es im ersten Halbjahr mit 43 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich weniger gemessen hatte, als bei Aufstellung des Plans angenommen.
Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD, weist darauf hin, dass die EU gerade plant, die Vorgaben für Luftqualität bis 2030 weiter zu verschärfen. Daher müsse München jetzt alles tun, die Luftbelastung zu verringern und bezeichnet den neuen Luftreinhalteplan als "Gesetzesbruch".
Am 6. Oktober 2022 hatten sich der VCD, die DUH und die Landeshauptstadt MĂĽnchen in einem Gerichtsverfahren auf einen Vergleich geeinigt, der ein dreistufiges Konzept fĂĽr Dieselfahrverbote umfasst. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat der Stadtrat am 28. September 2023 in Kraft gesetzt.
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(fpi)