UnerwĂĽnschte Anrufe: BuĂźgeld gegen Mobilcom
Seite 2: Freenet widerspricht
Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, das Unternehmen kann dagegen vor dem Amtsgericht Bonn vorgehen – und wird das wohl auch tun. "Wir halten den Bußgeldbescheid für nicht rechtmäßig und werden dagegen Einspruch einlegen", erklärte ein Freenet-Sprecher gegenüber heise online.
Mobilcom verwende im Kleingedruckten seiner Verträge eine vorformulierte Werbezustimmung, die nicht ausreichend erkennen lasse, dass Kunden auch Werbung einer großen Anzahl von Drittanbietern zu erwarten hätten, führt die Behörde weiter aus. Das ist so nicht erlaubt, denn Werbeeinwilligungen müssen europäischen Vorgaben entsprechen und somit klar erkennen lassen, von welchen Unternehmen und zu welchen konkreten Produkten sie Werbung zu erwarten haben.
Anrufe trotz Widerspruch
Laut Bundesnetzagentur berichteten Betroffene zudem, dass sie trotz Widerspruchs zu jeglicher Kontaktaufnahme zu Werbezwecken weitere Anrufe erhielten. Die Untersuchung der Behörde ergab, dass Mobilcom die Widersprüche verschlampt hatte: Mobilcom habe es "unterlassen, für einen zügigen und vollständigen Datenaustausch zwischen den beteiligten Callcentern zu sorgen und so die ordnungsgemäße Beachtung von Werbewiderrufen zu gewährleisten".
Schon 2019 war Mobilcom-Debitel wegen des Versandes falscher Rechnungen an 41.000 Kunden ins Gerede geraten. Hier kassierte der Mobilfunkanbieter unseriöse Drittanbieterleistungen ab, die von den Kunden nie genutzt oder bestellt wurden.
Unerlaubte Telefonwerbung melden
Derzeit nehmen die unerwünschten Werbeanrufe wieder zu – trotz Verbots. Verbraucherinnen und Verbraucher, die unerwünschte Werbeanrufe erhalten, können dies bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden. (mil)