Urheberrecht: FragDenStaat hat Glyphosat-Gutachten legal publiziert

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung der amtlichen Risikobewertung von Krebsrisiken im Web keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

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(Bild: New Africa / shutterstock.com)

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Weiterer juristischer Erfolg für FragDenStaat: Die Macher der Transparenzplattform haben mit der Publikation eines Glyphosat-Gutachtens des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) auf ihrer Webseite nicht gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen. Dies entschied das Landgericht Köln (LG) am Donnerstag und wies damit eine Klage der Behörde zurück, die dem Bundeslandwirtschaftsministerium untergeordnet ist.

Das BfR hatte FragDenStaat die Analyse von Krebsrisiken, die mit dem Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels einhergehen, nach einer Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes zugeschickt. Das Amt war aber nicht damit einverstanden, dass die Betreiber des Portals das Gutachten im Anschluss online allen Interessierten zur VerfĂĽgung stellten, wobei es auf das eigene Urheberrecht verwies.

Im Rahmen des über zweijährigen Rechtsstreits untersagte das LG Köln FragDenStaat zunächst im April 2019 per einstweiliger Verfügung, die Risikobewertung zu publizieren. Die Aktivisten riefen daraufhin interessierte Bürger dazu auf, ihr Recht auf Akteneinsicht zu nutzen und das Glyphosat-Gutachten selbst beim Bundesinstitut anzufragen. Wenige Monate später hatten sich bereits über 45.000 Nutzer an der Aktion über eine spezielle Petitionsseite beteiligt: Sie erhielten die Studie daraufhin auch offiziell zugeschickt.

Im Juli 2019 entschied das LG Köln dann, dass FragDenStaat das Gutachten aufgrund von Formfehlern der Gegenseite wieder veröffentlichen durfte. Nun äußerten sich die Richter im Hauptverfahren auch inhaltlich zu den Vorwürfen des BfR und urteilten laut FragDenStaat, dass die Analyse ihren urheberrechtlichen Schutz verloren habe. Es sei bereits so vielen Menschen zugänglich gemacht worden, dass als veröffentlicht gelten könne.

Die Publikation sei zudem aufgrund der Zitatfreiheit erlaubt gewesen, freuen sich die Macher der Plattform. Bereits mit der Herausgabe des Dokuments auf die ursprüngliche IFG-Anfrage habe das BfR nach Ansicht des Gerichts zum Ausdruck gebracht, dass es mit der Veröffentlichung einverstanden sei. Die Aktivisten kündigen daher an: Sollte ihnen eine Behörde erneut die Publikation eines staatlichen Papiers mit Verweis aufs Urheberrecht verbieten, "werden wir weitere Anfrage-Aktionen starten".

Die aktuelle Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das BfR soll bereits angedeutet haben, in die Berufung zu gehen und den Rechtsstreit auf Kosten der Steuerzahler fortsetzen zu wollen. Die Zuständigen bei FragDenStaat sind trotzdem zuversichtlich: "Es könnte sein, dass unser Fall in einigen Jahren vor dem Bundesgerichtshof landet und dem Europäischen Gerichtshof zur Schaffung einer europäisch einheitlichen Lösung vorgelegt wird."

(axk)