Vergleich beendet Klage wegen überhöhter Windows-Preise

Microsoft macht weitere entscheidende Schritte, seine rechtlichen Querelen auf Grund des Kartellrechts aus der Welt zu schaffen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Microsoft macht weitere entscheidende Schritte, seine rechtlichen Querelen auf Grund des Kartellrechts aus der Welt zu schaffen. In Florida hat sich Microsoft mit den Beteiligten einer Sammelklage geeinigt. Die Klage war wie viele andere in der Folge der juristischen Tatsachenfeststellung von Richter Thomas Penfield Jackson im Kartellprozess gegen Microsoft eingereicht worden: Nach Ansicht der Kläger hatte Microsoft sein Monopol genutzt, um überhöhte Windows-Preise zu verlangen.

Nun einigte sich Microsoft in Florida außergerichtlich: Beteiligte an der Sammelklage, die ein Betriebssystem, ein komplettes Office-Paket, eine Textverarbeitung oder eine Tabellenkalkulation zwischen Ende 1995 und Ende 2002 von Microsoft gekauft haben, erhalten Gutscheine, mit denen sie beliebige Hard- oder Software kaufen können. Bis zu 202 Millionen US-Dollar muss Microsoft dafür aufwenden. Die Hälfte aller Gutscheine, die nicht abgerufen werden, stellt Microsoft Schulen in Florida zur Verfügung, die damit ebenfalls Hard- oder Software von einem beliebigen Hersteller einkaufen können -- sie sind durch die Gutscheine nicht auf Produkte von Microsoft festgelegt.

Der zuständige Richter Henry H. Hamage hat der außergerichtlichen Einigung vorläufig zugestimmt; in einem Hearing am 24. November will Hamage über die endgültige Annahme entscheiden.

Gerade erst hatte Richter J. Frederick Motz in Maryland, bei dem sehr viele bundesstaatenübergreifende Sammelklagen wegen überhöhter Windows-Preise anhängig sind, entschieden, dass nur die Klagen zulässig sind, bei denen die Kläger ihre Software über den Online-Shop von Microsoft gekauft hatten. Andernfalls lasse sich nur schwerlich eine Gruppe typischer Windows-Nutzer definieren. Andere Klagen waren bereits zuvor abgeschmettert worden, unter anderem, weil die Kunden ihre Software nicht direkt bei Microsoft bezogen hatten oder weil einzelne Bundesstaaten solche Klagen nicht zulassen.

In Kalifornien hatte sich Microsoft ebenfalls außergerichtlich geeinigt -- allerdings stieß dies auf heftige Kritik der Konkurrenz. In Kalifornien gab es eine Klausel, dass die Hälfte der an Schulen gehenden Gutscheine für den Kauf von Microsoft-Produkten eingesetzt werden sollten. Apple etwa, stark im Geschäft mit Schulen und Bildungseinrichtungen, befürchtete, Microsoft nutze das Verfahren wegen Wettbewerbsverzerrung sogar noch aus, um seinen Marktanteil in diesem Bereich auszudehnen. Diese Befürchtung muss die Microsoft-Konkurrenz in Florida offensichtlich nicht haben. Microsoft dürfte trotzdem über die Einigung hocherfreut sein: Microsoft-Anwalt Brad Smith erklärte, man vermeide so die Kosten und die Unsicherheiten einer lang dauernden juristischen Auseinandersetzung. (jk)