Verkehr: EU bekommt aktualisierte Richtlinie für vernetzte Mobilität

Die ursprüngliche Richtlinie für intelligente Verkehrssysteme stammte aus dem Jahr 2010. Sie wurde nun um aktuelle Entwicklungen ergänzt.

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(Bild: germany.representation.ec.europa.eu)

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In Europa gilt demnächst eine überarbeitete Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen (IVS). Die bisher geltende wurde überarbeitet und nun letztlich vom EU-Rat verabschiedet, um technische Entwicklungen zu berücksichtigen, die sich in den vergangenen Jahren ergeben haben. Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich jetzt auch auf multimodale Informationen, Buchungs- und Ticketing-Dienste, Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur sowie automatisierte Mobilität. Die sich hier ergebenden dynamischen Datensätze sollen zugänglich werden. Als ein weiteres Ziel verfolgt die EU mit der Richtlinie, Verkehr von der Straße auf die Schiene und andere Verkehrsträger zu verlagern.

Die überarbeitete Richtlinie berücksichtigt auch automatisierte Mobilität, On-Demand-Mobilität und soll die Interoperabilität digitaler Daten verbessern, mit denen etwa Navigationsdienste versorgt werden. Fahrzeuge und Straßeninfrastruktur sollen insgesamt besser miteinander kommunizieren können, zum Beispiel um vor unerwarteten Ereignissen wie einem Stau zu warnen.

Festgelegt wurden auch neue Ziele für die Digitalisierung wichtiger Informationen, die übermittelt werden sollen. Hierzu zählt der EU-Rat beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßenarbeiten, Informationen zur Straßenverkehrssicherheit und multimodale Zugangsknotenpunkte. So sollen die Verkehrsteilnehmer mit mehr Echtzeitinformationen versorgt werden.

Alle übermittelten personenbezogenen Daten müssen nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation behandelt werden, heißt es in der überarbeiteten Richtlinie (PDF). Die Daten müssen also dementsprechend möglichst anonymisiert, unter bestimmten Umständen pseudonymisiert werden und dürfen nicht länger als die vorgesehene Dauer gespeichert werden.

Der Rechtsrahmen der bisherigen Richtlinie von 2010 sowie auch spätere Rechtsakte der EU werden in der neuen Richtlinie beibehalten. 2019 hatte die EU-Kommission ein Regelwerk für "kooperative intelligente Transportsysteme" als delegierten Rechtsakt erlassen. Darin geht es unter anderem um Kommunikation "Vehicle-to-Vehicle" beziehungsweise "Vehicle-to-Infrastructure", mit der sich Fahrzeuge gegenseitig vor Gefahrensituationen warnen können. 2019 hatte die EU-Kommission im Zuge ihrer Pläne für passagierfreundlichere Mobilität in Europa vorgeschlagen, die IVS-Richtlinie zu aktualisieren und an neue Mobilitätsoptionen anzupassen.

(anw)