Viel Kindesmissbrauch auf Facebook: New Mexico verklagt Zuckerberg

Seite 2: Klageschrift ist schwere Lektüre

Inhaltsverzeichnis

Die Klage spricht von Hinführung zu Masturbationsgruppen, Nacktfotos, und sogar Kinderpornografie. Bei Letzterer habe Meta Werbung unter anderem für Matratzen, eine große Tageszeitung und ein führendes Online-Kaufhaus platziert – und den Besuch von OnlyFans vorgeschlagen.

Auf über 200 Seiten stellt die Klage noch weitere einschlägige Fallstudien von Facebook-Profilen vor und zeigt zahlreiche unzweideutige Screenshots. Das Ministerium gibt an, auf die schlimmsten Bilder verzichtet zu haben. Dennoch kann heise online die Lektüre dieser Klageschrift ausnahmsweise nicht empfehlen, das Risiko negativer Folgewirkungen ist hoch.

Auch bezüglich Instagram schildert die Klage eine Plattform voller Kinderpornografie und Anbahnung einschlägiger "geschäftlicher" Kontakte, ohne wirksame Gegenmaßnahmen des Betreibers. Dessen Algorithmen würden die Szene sogar noch tatkräftig unterstützen.

Hinzu kommt der Vorwurf, dass Metas Algorithmen und andere Maßnahmen bewusst bei Jugendlichen Suchtverhalten fördern würden. Aus internen Unterlagen Metas zitiert die Klage, dass 13- und 14-Jährige die wertvollsten User seien; bis zu 270 Dollar dürfe die Anwerbung solcher Nutzer kosten. Zudem habe sich Meta ausführlich Abläufe in Gehirnen junger Menschen und die Ausnutzung dieser Funktionen zur Steigerung der Nutzungsdauer auf Meta-Plattformen erforscht.

Bleibe ein User fern, locke Meta ihn mit Push-Nachrichten zurück. Ein weiterer Trick seien Inhalte, die nach kurzer Zeit wieder verschwinden. Die löse Angst aus, etwas zu verpassen (Fear of Missing Out, FOMO) – besonders bei Heranwachsenden. Auch automatisch anlaufende Videos führe speziell bei jungen Nutzern zu Suchtverhalten. Schädlich für das Selbstbewusstsein junger Menschen seien außerdem die Filter, die Bilder einem angeblichen Schönheitsideal näher bringen, aber eben nicht der Wirklichkeit entsprechen. All das sei Meta längst bewusst. In dieses Horn stößt auch die ehemalige Meta-Managerin Frances Haugen. Sie bezeichnet Facebook als "nicht kompatibel mit Demokratie".

"Kindesmissbrauch ist ein Horrorverbrechen und Täter sind zielstrebige Verbrecher", reagierte ein Meta-Sprecher gegenüber heise online, "Wir nutzen hoch entwickelte Technik, stellen Experten für Kindersicherheit ein, melden Inhalte an das National Center for Missing and Exploited Children, und teilen Informationen und Werkzeuge mit anderen Unternehmen sowie Behörden, darunter Justizministerien, um Täter auszuheben."

Das Ausmaß des Problems ist enorm, bestätigt der Datenkonzern: "In nur einem Monat (August, Anmerkung) haben wir mehr als eine halbe Million Konten wegen Verletzungen unserer Kindersicherheitsrichtlinien stillgelegt." Im 3. Quartal hat Meta nach eigenen Angaben 7,6 Millionen Meldungen an das National Center for Missing and Exploited Children erstattet, darunter 56.000 über unangebrachte Interaktionen von Meta-Usern mit Kindern.

Seit 1. Juli habe Meta mehr als 16.000 Facebook-Gruppen stillgelegt und 190.000 Gruppen aus Suchergebnissen verbannt. Es habe die Algorithmen für das Aufspüren verdächtiger Profile sowie zur Identifikation von Geräten verbessert; Letzteres soll einem einmal verbannten User erschweren, einfach ein neues Profil anzulegen. Meta gibt an, seit Juli nicht weniger als 250.000 Geräte von Instagram ausgesperrt zu haben, wegen Gefährdung der Sicherheit von Kindern.

Die juristischen Vorwürfe der Klage des Staates New Mexico lauten auf unlautere Geschäftspraktiken sowie Erregung öffentlicher Ärgernis. Gefordert werden Unterlassungsverfügungen, Abschöpfung von Gewinn und Daten, Ersatz der Gerichtskosten, Ersatz der Kosten der Ermittlungen, und bis zu 5.000 US-Dollar Strafe für jede einzelne Verwirklichung einer unlauteren Geschäftspraxis.

Anhängig ist das Verfahren seit Dienstagabend (Ortszeit) am ersten Gerichtsbezirk im County of Santa Fe in New Mexico. Es heißt State of New Mexico v Meta Platforms, Mark Zuckerberg et al. Das Aktenzeichen lautet D-101-CV-2023-02838.

(ds)