Vorsicht, Kunde! – der c’t-Podcast: Amazon-Paket mit falschem Inhalt
Wenn das Amazon-Paket statt des Wunschgeräts nur billige Ware enthält, erwartet man schnelle Abhilfe. Wie Kunden dabei reagieren sollten, klären wir im Podcast.
Wer online ein Gerät bestellt hat, ist zu Recht enttäuscht, wenn das Paket nicht die bestellte Ware enthält. Im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ sprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis über genau solche Probleme: Es geht um Amazon-Pakete, die statt des teuren Wunschgeräts etwa gleich große, ähnlich schwere Billigware enthalten.
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Textbausteine statt Hilfe
Im zugrunde liegenden Magazinbeitrag hatten zwei Kunden über Amazons Marketplace ein Smartphone für 750 Euro beziehungsweise ein Tablet mit Stift und Tastatur für 1650 Euro bestellt. Die wenig später ankommenden Pakete enthielten jedoch statt des Handys eine Powerbank und statt des Tablets zwei Bücher.
Beide Kunden beschwerten sich unverzüglich bei Amazons Kundendienst, der sich in dieser Angelegenheit jedoch für nicht zuständig erklärte. Stattdessen verweigerten die Mitarbeiter weitere Auskünfte und erklärten, ihre Entscheidung sei unabänderlich. Auf weitere Reklamationen erhielten beide Kunden dieselben Textbausteine, Amazon könne den Kaufpreis für die Ware erst erstatten, wenn das richtige Gerät zurückgesendet worden sei.
Problem Beweislast
Die Krux: Wer die falsche Ware ins Paket gepackt hat, lässt sich meist nicht abschließend klären. Dass Kunden ein Recht auf korrekte Lieferung haben, steht dagegen unzweifelhaft fest. Der Haken ist hier Beweislast: Wie kann belegt werden, dass sich die falsche Ware im Paket befunden hat? Urs empfiehlt, beim Auspacken wertvoller Versandware stets eine Handykamera mitlaufen zu lassen. Das Unboxing-Video kann im Falle eines Falles als Beweisstück dienen.
Niklas erklärt die rechtlichen Tücken bei Fehllieferungen. Und er stellt klar, dass Kunden sich nicht auf das Transportrisiko berufen sollten. Denn dies würde nahelegen, dass es sich um einen Transportschaden handelt – was ja nicht zutrifft, es steckte zwar eine falsche, aber funktionsfähige Ware im Paket.
Im c’t-Podcast diskutieren Urs Mansmann, Ulrike Kuhlmann und Niklas Mühleis, wer der richtige Ansprechpartner für Reklamationen ist, was von Amazons Auskunftsverweigerung zu halten ist und wie Kunden reagieren sollten, wenn der Versender die Verantwortung für etwaige Fehllieferungen ablehnt.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Lieferbetrug: Wie Amazon-Kunden zu Betrugsopfern werden
Alle Episoden unseres Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren. Haben sie selbst auch schon Erfahrungen mit falschen Amazon-Sendungen gemacht?
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(uk)