Vorsicht, Kunde! – der c’t-Podcast: Black-Friday-Angebot kommt nicht an

Ihr habt am Black Friday ein Schnäppchen gekauft, aber statt die Ware auszuliefern, kündigt der Verkäufer einfach den Kaufvertrag? Dagegen könnt ihr euch wehren

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Stilisiertes Blatt mit Stempel "Vorsicht Kunde!"

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Lesezeit: 3 Min.

In dieser Episode von "Vorsicht, Kunde!" geht es um einen missglückten Online-Kauf am Black Friday. Im vergangenen Jahr wurden nur an Black Friday und Cyber Monday im Online-Handel unglaubliche 5,8 Milliarden Euro ausgegeben. Angesichts der schieren Warenmenge kann da schon mal etwas schiefgehen. Doch wenn es einen selbst begrifft, ist es trotzdem ärgerlich.

So war es auch im Fall von Manfred K., der am Black Friday ein Smartphone zum Schnäppchenpreis bestellt. Doch weil er zum Lieferzeitpunkt gerade nicht daheim war, kommt das Gerät nicht bei ihm an. Stattdessen geht das Handy an den Händler zurück, der in der Folge den Kaufvertrag aufkündigt. Manfred K. soll das Smartphone neu bestellen, allerdings für den deutlich höheren Normalpreis.

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Im Podcast diskutieren Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis über diese und weitere Tücken von Verträgen und Verpflichtungen beim Online-Kauf.

Die Frage, ob der Händler einfach den Vertrag vom Black Friday rückabwickeln kann, verneint Rechtsanwalt Mühleis: Der Verkäufer hatte in diesem Fall seine Bringschuld nicht erfüllt. Bei einem Kaufvertrag ist der Verkäufer für die korrekte Zustellung einer Ware zuständig, der Kunde muss die Ware annehmen oder auch abholen, falls sie beispielsweise nicht zugestellt werden konnte.

Black Friday (3 Bilder)

Die Ausgaben an Black Friday und Cyber Monday steigen seit Jahren. (Bild:

Statista

)

Die drei klären, wann ein Kaufvertrag überhaupt zustande kommt, warum ein einmaliger Zustellversuch nicht ausreicht und wie Lieferanten und Kunden beweisen können, dass eine Ware geliefert beziehungsweise dass sie nicht zugestellt wurde. Außerdem erklärt Niklas Mühleis im Podcast, was ein „Besitzdiener“ ist.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im aktuellen Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Vertragsbrüchig: Samsung erfüllt Lieferverpflichtung nicht

Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren. Haben Sie schon einmal schlechte Erfahrungen am Black Friday gemacht?

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