Vorsicht, Kunde! – der c’t-Podcast: Bußgeld trotz gültigem Bahnticket
Zeigt das Smartphone bei einer Ticketkontrolle die Fahrkarte nicht an, steht schnell der Verdacht „Schwarzfahren“ im Raum. Dagegen kann man sich wehren.
Wenn das digitale Ticket während der Bahnfahrt pötzlich auf dem Smartphone nicht mehr angezeigt wird, ist guter Rat teuer. Wie sieht eigentlich die rechtliche Lage in solchen Situationen aus?
Das klären Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis Im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“.
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Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Fahrgast für den Weg zum Flughafen vorschriftsmäßig ein digitales Bahnticket aktiviert, doch als der Kontrolleur kommt, wird das Ticket in der App nicht mehr angezeigt. Es stellte sich heraus, dass die App des Beförderungsunternehmens zwischenzeitlich ausgefallen war. Das wollte man dem Gast bei der Kontrolle aber nicht bezeugen, stattdessen verabreichte man ihm trotz gültiger Fahrkarte ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro.
Beförderungs-Apps werden nicht täglich streiken, es könnte stattdessen auch ein leerer Smartphone-Akku oder eine mangelhafte Internetverbindung Grund dafür sein, dass sich das digitale Ticket gerade nicht vorzeigen lässt. Einige Beförderungsunternehmen suggerieren jedoch, dass in solchen Fällen die Anschuldigung des Schwarzfahrens angemessen ist.
Eisenbahnverkehrsverordnung
Rechtsanwalt Niklas Mühleis erklärt, dass Fahren ohne Fahrschein als Erschleichung von Dienstleistungen gilt und dieses als Vergehen mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Allerdings trifft dieser Strafbestand nicht zu, wenn man ein gültiges Ticket besitzt. So steht es in Paragraph 6 der Eisenbahnverkehrsverordnung (EVO).
Die EVO definiert zudem zwei unterschiedlich hohe Bußgelder, je nachdem, ob man ein Ticket nachweisen kann oder nicht. Dieser Nachweis darf auch nachträglich erfolgen, und zwar auch dann, wenn die Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Unternehmens etwas anderes dazu sagen.
Digitalisierungswüste Deutschland
Urs erklärt, dass die Digitalisierung es ermöglichen würde, schon während der Fahrt zu klären, ob ein gültiges Ticket vorliegt. Dass die Verkehrsunternehmen in Deutschland hier bislang keine kundenfreundlichen Prozesse etabliert haben, empört ihn sehr. Digitalisierung bedeutet für ihn, dass man solche Dinge zu Ende denkt und Prozesse kundenfreundlich gestaltet. Und davon sind wir in Deutschland leider noch ganz weit entfernt, beklagt er.
Im Podcast klären die Drei, wie man sich gegen vermeintliches Schwarzfahren wappnet, ob ein Screenshot des Tickets am Smartphone auch als Fahrkarte dienen kann und warum man immer einen Ausweis dabeihaben sollte.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im aktuellen Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Schwarzfahrt wider Willen: BVG-App lässt Tickets verschwinden
Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren. Waren sie selbst auch schon in einer Situation, ihr digitales Ticket nicht vorzeigen zu können? Lag es wie im hier behandelten Fall an äußeren Umständen oder war die Ursache ein leerer Akku?
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(uk)