Vorsicht, Kunde! – der c't-Podcast: Das taugen mündliche Zusagen

In der ersten Episode des c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" geht es um telefonische Angebote, nicht eingehaltene Zusagen und die Kündigung von Mobilfunkverträgen.

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Lesezeit: 2 Min.

In der ersten Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ dreht sich alles um Mobilfunkverträge. Ulrike Kuhlmann diskutiert mit ihrem c’t-Kollegen Urs Mansmann und Rechtsanwalt Niklas Mühleis die Verbindlichkeit von mündlichen Zusagen, die maximale Laufzeit von Mobilfunkverträgen und die aktuelle Rechtslage bei der Kündigung von Verträgen.

Grundlage ist ein realer Streitfall. In dem bekam Tobias A. in einer telefonischen Rückgewinnungsaktion ein lohnenswertes Angebot seines Mobilfunkproviders. Es beinhaltete neben einem großen Datenvolumen zwei zusätzliche SIM-Karten und eine Apple-Watch als Dreingabe. Allerdings fühlte sich der Provider später nicht an die mündlichen Aussagen seines Mitarbeiters gebunden und erhöhte den versprochenen Monatspreis erheblich.

Ulrike Kuhlmann, Urs Mansmann und Niklas Mühleis beim Podcasten.

Im Podcast besprechen die drei, welchen Wert mündlich geschlossene Verträge haben und warum man schriftliche Bestätigungen genau prüfen sollte. Eine Gesetzesänderung erlaubt es seit einiger Zeit, schneller aus Mobilfunkverträgen rauszukommen. Wie das am einfachsten gelingt und was Kunden tun können, wenn mündliche oder schriftliche Zusagen nicht eingehalten werden, erklären Niklas Mühleis, Urs Mansmann und Ulrike Kuhlmann im Podcast.

Podcast Vorsicht, Kunde!, Episode 1

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Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Wer Vertragsangebote macht, ist daran gebunden, sobald der Vertragspartner sie annimmt. Beim Mobilfunk-Vermittler Freenet kann man darauf aber nicht immer vertrauen.

Alle Episoden unseres Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde

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(uk)