Vorsicht, Kunde! – der c’t-Podcast: Entschädigungsansprüche durchsetzen

Mit Entschädigungszahlungen bei Zugverspätungen tut sich die Deutschen Bahn oft schwer. Wir klären, wie man die europaweit geltenden Fahrgastrechte durchsetzt.

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Stilisiertes Blatt mit Stempel "Vorsicht Kunde!"

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Lesezeit: 3 Min.

Die Bahn ist derzeit nicht bekannt für Zuverlässigkeit. Wenn sie sich zusätzlich gegen Entschädigungen sperrt, ist die Begeisterung für die Schiene schnell dahin. Im Podcast klären wir, wie man Entschädigungsansprüche bei Zugverspätungen durchsetzt.

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Bei Verspätung oder Ausfall von Zügen haben Reisende nicht nur Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für das Ticket, sondern gegebenenfalls auch für eine Taxifahrt oder eine Hotelübernachtung. Die Fahrgastrechteverordnung gilt EU-weit, es gibt allerdings Spezialfälle wie Rail and Fly oder Fahrten mit dem Deutschlandticket. Auch diese behandeln wir im c't-Podcast "Vorsicht, Kunde!".

Dass die Bahn berechtigte Forderungen nicht immer anerkennt, zeigt der im Podcast behandelte Fall. In ihm konnte der Kunde die fällige Entschädigung nur auf dem postalischen Weg einfordern, er verschickte deshalb mehrfach Briefe und Unterlagen und wurde dennoch immer wieder abgewiegelt. Im Podcast klären wir unter anderem, ob die Bahn auf einen derart umständlichen Schriftverkehr bestehen darf.

Außerdem schlagen wir einen kleinen Bogen zum Fliegen und den dortigen Fluggastrechten. Bei denen geht es schnell um größere Summen: Bis zu 600 Euro Entschädigung können bei einer signifikanten Verspätung oder Flugannulierung fällig werden. Prinzipiell macht man hier etwaige Entschädigungen ähnlich geltend, allerdings kämpfen die Fluggesellschaften mit härteren Bandagen. Deshalb lohnt es sich meist, eine Art Zwischenhändler wie Flightright einzuschalten, die berechtigte Entschädigungen für die verärgerten Kunden durchsetzen.

Ulrike Kuhlmann, Urs Mansmann und Niklas Mühleis klären im c’t-Podcast, was die EU-Fahrgastrechteverordnung genau besagt und welche Rolle das Eisenbahnbundesamt darin spielt. Sie diskutieren, auf welchen Wegen man Entschädigungszahlungen einfordern kann und in welchen Fällen man Unterlagen per Post verschicken muss.

Welche Schlichtungsstelle zuständig ist, falls die Bahn sich sperrt, und wann es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten, stellt Rechtsanwalt Niklas Mühleis klar. Wie Anwälte bei Klagen zu Fahrgastrechten üblicherweise vorgehen und wie Fluggastportale wie Flightright arbeiten, besprechen die Drei ebenfalls im c’t-Podcast.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Verzögerungstaktik: Deutsche Bahn verschleppt Entschädigungszahlung

Alle Episoden unseres Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren. Haben sie selbst auch schon Erfahrungen mit Entschädigungszahlungen gemacht?

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