Vorsicht, Kunde! – der c’t-Podcast: Glasfaseranschluss gesucht

Der Vertrag für den Glasfaseranschluss besteht lange, doch der Ausbau zieht sich ewig hin? Um den Anbieter zu wechseln, muss man den Vertrag vorzeitig beenden.

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Stilisiertes Blatt mit Stempel "Vorsicht Kunde!"

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Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Wer einen Glasfaseranschluss beauftragt und anschließend mit Ausreden und leeren Versprechungen hingehalten wird, ist zu Recht genervt. In solchen Fällen lohnt es sich, den Vertrag nochmal genau anzuschauen. In vielen Fällen gibt es rechtliche Möglichkeiten, ihn vorzeitig zu beenden und den Anbieter zu wechseln.

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Im c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" sprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis über den Glasfaserausbau – oder das, was sich derzeit dabei abspielt. So liegt die Gigabitstrategie der Bundesregierung, bis 2030 alle Haushalte in Deutschland mit Glasfaser zu versorgen, noch in weiter Ferne. Ende 2023 waren unter den insgesamt 38,4 Millionen Breitbandanschlüssen in Deutschland rund 4,3 Millionen Glasfaseranschlüsse – das sind gerade einmal 11 Prozent. Theoretisch könnten sich weitere 12 Millionen Haushalte anschließen, doch die Bewohner haben aus unterschiedlichsten Gründen darauf verzichtet.

Glasfaserausbau in Deutschland (4 Bilder)

Nur 11 Prozent aller Haushalte in Deutschland nutzten Ende 2023 einen Glasfaseranschluss.
(Bild: Statista)

Dabei bietet die Glasfaser enorme Vorteile gegenüber den bestehenden Kupfernetzen. Es gibt jedoch einige Unterschiede beim Ausbau zu beachten, weiß Urs Mansmann. So führt nur Fiber-to-the-Home (FTTH) die Glasfaserleitung bis zur Anschlussdose in der Wohnung. Bei Fiber-to-the-Building (FTTB) reicht das Kabel bis in den Hausanschlussraum und wird von dort hausintern meist auf Kupfer umgesetzt. Weil die Leitungen im Haus recht kurz sind, bekommt man darüber trotzdem einen hohen Datendurchsatz.

Das kann bei Fiber-to-the-Cabinett (FTTC) ganz anders sein, denn dabei verlegt der Dienstleister die Glasfaser nur bis zum nächsten Verbindungsknoten, sie endet also im grauen Kasten an der Straße. Auf diese Weise lassen sich die mit Glasfaser versprochenen 1 Gigabit nicht erreichen.

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland weit abgeschlagen auf Platz 57; die Gigabitstrategie der Bundesregierung soll das bis 2030 ändern.

(Bild: Statista)

Im zugrunde liegenden Fall kam es erst gar nicht zu einem Anschluss. Stattdessen wartete Rainer P. über zwei Jahre darauf, dass das beauftragte Unternehmen anrückt, um Glasfaserkabel zu verlegen. Monat um Monat wurde er vertröstet. Als er deshalb vom Vertrag zurücktreten will, lehnt die Firma dies mit fadenscheinigen Begründungen ab und beharrt trotz zweijährigem Verzug auf Vertragseinhaltung.

Ulrike Kuhlmann, Urs Mansmann und Niklas Mühleis diskutieren im c't-Podcast, warum es sich lohnt, auf die Vertragsdetails zu achten, worauf es hier ankommt und welche Umstände eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Rechtsanwalt Niklas Mühleis verdeutlicht, dass es wichtig ist, bei Verzug eine angemessene Frist zu setzen und weshalb es so knifflig ist, den passenden Zeitpunkt zu finden. Außerdem erkärt er, weshalb er aus rechtlicher Sicht einen Rücktritt oder eine Kündigung per E-Mail statt per Brief bevorzugt.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im aktuellen Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Vertragsknebel: Mitteldeutsche Kommunikationsgesellschaft patzt beim Glasfaserausbau

Welche Rechte Mieter bei der Bereitstellung von Glasfaseranschlüssen besitzen, haben die drei bereits in einer früheren Episode des c’t-Podcast besprochen:

Vorsicht, Kunde! – Vermieter verhindert Glasfaseranschluss

Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren. Haben sie selbst auch schon Erfahrungen mit der Bereitstellung von Glasfaser gemacht?

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