Vorsicht, Kunde! – der c’t-Podcast: Provider droht mit Inkasso bei Kündigung

Ihr möchtet bei einem Umzug den Internetprovider wechseln, doch der akzeptiert eure Kündigung nicht? Wir klären, wie ihr euren Vertrag fristgerecht loswerdet.

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Stilisiertes Blatt mit Stempel "Vorsicht Kunde!"

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Lesezeit: 3 Min.

Bietet ein Internetprovider einem Kunden am neuen Wohnort keinen Zugang an, kann dieser seinen Vertrag fristlos kündigen. Theoretisch jedenfalls, doch in der Praxis kann dabei einiges schiefgehen. Im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ sprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis über das Sonderkündigungsrecht bei bestehenden Verträgen.

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Im zugrunde liegenden Fall konnte ein Provider einem Kunden nach dessen Umzug keinen adäquaten Internetanschluss am neuen Wohnort anbieten. Daraufhin beendet der Kunde seinen Vertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechts bei Umzug. Obwohl ein Techniker bestätigt, dass eine Bereitstellung des Internetzugangs am neuen Wohnort nicht möglich ist, ignoriert der Provider die fristlose Kündigung,

Stattdessen schickt er dem Kunden weitere Rechnungen, Mahnungen und verlangt sogar eine Umzugsgebühr. Am Ende beauftragt er ein Inkassounternehmen, die vermeintichen Schulden einzutreiben, und droht mit einem negativen Schufa-Eintrag.

Urs Mansmann, Ulrike Kuhlmann und Niklas Mühleis  diskutieren im c't-Podcast, unter welchen Bedingungen sich Verträge außer der Reihe, also frühzeitig kündigen lassen. Selbst bei einem Recht auf Sonderkündigung sollte man aussagekräftige und rechtlich eindeutige Formulierungen nutzen, denn Vertragspartner legen schwammige Formulierungen gern zu ihrem Vorteil aus.

Im Podcast besprechen die drei, welche Möglichkeiten man hat, wenn der Vertragspartner mauert. Und sie klären die Frage, ob ein Vertragspartner persönliche Daten an ein Inkassounternehmen weitergeben darf und welche Folgen das für die Kunden hat.

Spätestens gegenüber einem Inkassounternehmen sollte man kühlen Kopf bewahren und seine Kündigung sachlich begründen, statt den Fall am Telefon zu eskalieren, rät Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Etwaige Mahnbescheide sollte man zudem keinesfalls ignorieren, denn sonst können enorme Kosten entstehen, die den ursprünglichen Betrag bei Weitem übersteigen.

Ob ein Vertragspartner im Falle eines Falles tatsächlich einen Eintrag bei Auskunfteien wie der Schufa veranlasst hat, lässt sich mit einer kostenlosen Anfrage ermitteln. Wie man hier vorgeht, besprechen sie ebenfalls im Podcast.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Luftumzug: Vodafone will ohne Leistung kassieren

Alle Episoden unseres Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren. Haben sie selbst auch schon Erfahrungen mit abgelehnten Kündigungsschreiben gemacht?

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