Vorsicht, Kunde! – der c’t-Podcast: Solaranlage darf nicht ans Netz

Etliche Solaranlagen produzieren keinen Strom, weil der passende Zähler fehlt. Wir klären, wie man Pannen vorbeugt und sich bei verzögerter Inbetriebnahme wehrt

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Stilisiertes Blatt mit Stempel "Vorsicht Kunde!"

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Lesezeit: 4 Min.

In der aktuellen Episode des c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ geht es um ein Solarunternehmen, das es monatelang nicht schafft, eine auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen. Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion klären zusammen mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis, worauf man bei Verträgen mit Stromabnehmern für die eigene PV-Anlage unbedingt achten sollte und welche Rolle der Stromzähler bei der Inbetriebnahme spielt. Außerdem klären sie, welche Fristen angemessen sind, falls der Anlagenbau in zeitlichen Verzug gerät, und wie sich diese Fristen durchsetzen lassen. Niklas umreißt zudem, welche rechtlichen Möglichkeiten sich anbieten, wenn die Installation gar nicht mehr voran geht.

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Im behandelten Vorsicht-Kunde-Fall aus unserer Magazinrubrik wollte ein Kunde den Strom seiner Photovoltaikanlage auf dem Hausdach nicht an seinen lokalen Netzbetreiber verkaufen, sondern ein Solarunternehmen. Das Unternehmen handelt mit dem Strom aus der privaten Anlage an der Strombörse und beliefert die Kunden im Gegenzug an verregneten Tagen mit Strom aus der Photovoltaik-Community. Dabei zahlt es den Kunden pro Kilowattstunde mehr, als sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom Netzbetreiber bekommen würden. Außerdem installiert der Solarstromabnehmer auf eigene Kosten einen Batteriespeicher und ein sogenanntes Smart Meter für die korrekte Abrechnung der Einspeisevergütung.

Zwar war der Batteriespeicher in unserem Fall recht zügig installiert, doch das Smart Meter ließ auf sich warten. Um die Zeit bis zur Fertigstellung zu überbrücken, wollte der Kunde seinen produzierten Solarstrom gern ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Er benötigt dafür allerdings einen modernen Zweirichtungszähler oder zumindest eine Rücklaufsperre für sein altes schwarzes Zählermodell. Den will der neue Stromanbieter aber nicht wechseln und vertröstet den Kunden stattdessen ein ums andere Mal. So vergehen sieben lange Monate, in denen die teure Solaranlage keinen Ertrag abwirft und auch keinen Strom für den Dachbesitzer produziert.

Stromzähler (3 Bilder)

Alter Drehstromzähler ohne Rücklaufsperre, der für Photovoltaikanlagen ausgetauscht werden muss.
(Bild: Stadtwerke Heide )

Dass sich zeitliche Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Solaranlagen einstellen, ist kein Einzelfall. Und wie Urs im Podcast feststellt, ist die Salami-Taktik der Installationsbetriebe ebenfalls recht typisch. Auch deshalb empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss mit einem Solaranbieter gerade das Kleingedruckte genauer anzuschauen. Die darin versprochenen Leistungen sollten beispielsweise auch Vorarbeiten wie die Kontrolle des Dachs, den möglichen Aufstellort des Speichers oder die Führung der elektrischen Leitungen sowie den Zeitpunkt der Fertigstellung beinhalten.

Denn nur Aufgaben, die im Vertrag aufgeführt sind, kann man als nicht erbrachte Leistung einfordern. Wie man dabei vorgeht und welche rechtlichen Möglichkeiten bei verzögerter Inbetriebnahme bestehen, klären Urs Mansmann, Ulrike Kuhlmann und Niklas Mühleis im c’t-Verbraucherschutz-Podcast.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Hermann E.: Anbieter lässt Kunden auf Solarvergütung warten

Alle Episoden unseres Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren.

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(uk)