Wasserstoff: Gesetz gibt Infrastruktur "überragendes öffentliches Interesse"

Damit der Wasserstoff-Hochlauf losgehen kann, braucht es schnellere behördliche Verfahren. Dafür soll ein neues Gesetz sorgen.

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Robert Habeck besichtigt ein Bosch-Werk in Bamberg

2022 besuchte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck das Bosch-Werk in Bamberg, wo unter anderem Festoxid-Brennstoffzellen hergestellt werden.

(Bild: Bosch)

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Die Wasserstoff-Infrastruktur soll nach dem Willen der Bundesregierung in Deutschland beschleunigt ausgebaut werden. Sie hat daher nun ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (PDF) vorgelegt. Darin bekommen Vorhaben wie Wasserstoffleitungen und Elektrolyseure ein "überragendes öffentliches Interesse" zugesprochen, zudem dienten sie der öffentlichen Sicherheit. Schließlich sorge das Gesetz auch dafür, dass der Energiebedarf im Sinne einer Krisenvorsorge schneller diversifiziert werde.

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 war viel davon die Rede, dass Deutschland durch erneuerbare Energien unabhängiger von autoritär regierten Staaten werden müsse, Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sprach von "Freiheitsenergien". So war im März 2022 auch im Zusammenhang mit dem seinerzeit vorgelegten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Rede davon, dass es der öffentlichen Sicherheit diene, wenn erneuerbare Energien genutzt werden. Wenn Genehmigungsbehörden abwägend entscheiden müssen, erhalten solche Vorhaben ein besonderes Gewicht.

Von diesem nun wieder angewandten Prinzip sollen unter anderem Elektrolyseure profitieren, die Wasserstoff aus erneuerbaren Energien herstellen. Wenn diese viel Wasser verbrauchen, seien sie von überragendem öffentlichen Interesse, solange keine Wasserknappheit zu befürchten ist, durch die die Trinkwasserversorgung gefährdet oder für den Klimaschutz wichtige Gebiete wie Auen, Moore und geschützte Feuchtgebiete unmittelbar beeinträchtigt werden, erläutert das BMWK.

Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz würden allgemein relevante Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Behördliche immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und andere Verfahren zur Genehmigung von Schlüsselvorhaben der Wasserstoff-Infrastruktur würden verkürzt, gerichtliche Verfahren sollen beschleunigt werden. Dies gelte nicht nur für neue Infrastruktur, sondern auch für herkömmliche Gasleitungen und -speicher, die umgerüstet werden müssen. Erleichterte Regeln für das Wasserstoffkernnetz enthält bereits das Energiewirtschaftsgesetz von 2023.

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz kommt nun in den Bundesrat und Bundestag. Es ist Teil eines Pakets der Bundesregierung, mit dem sie Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffprojekte beschleunigen will. Ergänzend soll eine Novelle der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung Genehmigungsverfahren für Elektrolyseuren (BImSchV) vereinfachen und für kleine Elektrolyseure bis 5 MW komplett entfallen lassen. Die anstehende Baurechtsnovelle soll Elektrolyseuren Erleichterungen im Bauplanungsrecht bringen.

(anw)