Wasserstoff-Kernnetz: 9700 km Leitungen beantragt

Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur ihren Antrag für ein Wasserstoff-Kernnetz vorgelegt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 7 Kommentare lesen
Habeck präsentiert Plan für Wasserstoff

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck präsentierte im November 2023 den Plan für das Wasserstoff-Kernnetz.

(Bild: BMWK / Susanne Eriksson)

Lesezeit: 2 Min.

Das von der Bundesregierung geplante Wasserstoff-Kernnetz kommt langsam in Gang. Der Bundesnetzagentur liegt nach eigenen Angaben nun der gemeinsame Antrag (PDF) der Fernleitungsbetreiber für 9666 km Leitungen vor. Davon seien 60 Prozent solche, die von Erdgas umgestellt werden, heißt es in einer Mitteilung der Agentur. Sie wolle den Antrag innerhalb von zwei Monaten bearbeiten und zur Konsultation stellen. Erste Leitungen sollen nächstes Jahr in Betrieb gehen.

Die Kernnetz-Leitungen sollen schrittweise möglichst bis 2032 in Betrieb genommen werden. Für die Bundesregierung ist das Netz ein zentrales Infrastrukturprojekt der Energiewende. Es soll Verbrauchs- und Erzeugungsschwerpunkte von Wasserstoff sowie Speicher und Importpunkte miteinander verbinden. Die Investitionskosten belaufen sich laut Fernleitungsnetzbetreibern auf 19,7 Milliarden Euro. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten sollen rund 100 GW bzw. 87 GW betragen.

In dem Projekt würden alle Bundesländer angebunden, über Grenzübergangspunkte könne frühzeitig Wasserstoff per Pipeline importiert werden, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium. Deutschland werde künftig einen Großteil seines Wasserstoffbedarfs über Importe per Pipeline oder Schiff decken. Geografisch liege der Schwerpunkt der pipelinebasierten Importe auf dem Nord- und Ostsee- sowie dem Mittelmeerraum mit möglichen Erzeugungszentren auf der Iberischen Halbinsel und in Nordafrika. Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) kritisierte im Dezember im Bundesrat allerdings, dass weite Teile ihres Bundeslands nicht für einen Anschluss an das Kernnetz vorgesehen seien.

Die Bundesregierung einigte sich im April dieses Jahres auf die Finanzstruktur und einen Zeitplan für das Wasserstoff-Kernnetz. Demnach sollen für das Projekt auch solche Projekte berücksichtigt werden, die bis zum 31. Dezember 2037 in Betrieb genommen werden sollen. Die gesetzlichen Grundlagen beschloss der Bundestag im November 2023. Die EU-Kommission hat die Beihilfen für das Wasserstoff-Kernnetz im Juni bewilligt.

Das Kernnetz soll nicht die Endausbaustufe sein. Die Bundesnetzagentur soll 2026 erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigen. Die Planung für Gas und Wasserstoff soll der bedarfsorientierten Weiterentwicklung des Kernnetzes dienen, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium.

In der zweiten Jahreshälfte 2024 werde die Bundesnetzagentur das Hochlaufentgelt festlegen, erläutern die Fernleitungsnetzbetreiber. Zudem müsse noch festgelegt werden, wie die Gelder finanziert und bereitgestellt werden. Geregelt werden müsse auch noch das Marktmodell für Wasserstoff, einschließlich der Vermarktung der Transportkapazitäten. "Zudem sind die zukünftigen Marktrollen wie z. B. der Speicher, insbesondere in der Markthochlaufphase, bislang ungeklärt."

(anw)