Wasserstoff, Photovoltaik, Windkraft an Land: Regierung beschließt Beschleuniger

Die Bundesregierung setzt EU-Vorgaben um, damit erneuerbare Energien schneller genutzt werden können. Dafür sollen Gesetze und Verordnungen geändert werden.

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Windräder in Ost-Holstein.

Windräder in Ost-Holstein.

(Bild: heise online / anw)

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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch Regelungen auf den Weg gebracht, durch die die Energiewende schneller vorankommen soll. Sie basieren auf EU-Vorhaben und betreffen Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff, Windenergie an Land, Photovoltaik und Speicheranlagen.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) sollen "Beschleunigungsgebiete" ausgewiesen werden können. Dort sollen Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich der zugehörigen Energiespeicher in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden können. Diese Regelungen betreffen das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz. Durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sollen zudem auch Vorhaben beschleunigt werden können, die nicht in einem "Beschleunigungsgebiet" liegen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Gesetzesänderungen gehen nun an den Bundestag.

Elektrolyseure für Wasserstofferzeugung wiederum sollen schneller genehmigt werden können durch eine Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung. Mit ihr nimmt die Bundesregierung eine Änderung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IED) vorweg, die am 4. August 2024 in Kraft tritt. Das zuständige Bundesumweltministerium sieht darin eine Voraussetzung für den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur und der Transformation der Wirtschaft in Deutschland.

Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung von weniger als 5 Megawatt müssen nicht mehr immissionsschutzrechtlich genehmigt werden. Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von unter 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag können in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Bisher mussten alle Elektrolyseure im industriellen Maßstab europarechtlich genehmigt werden. Der Änderung der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen.

Mit der seit November 2023 geltenden überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien strebt die EU an, dass bis 2030 mindestens 42,5 Prozent des Bruttoenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammt. Dafür müssen alle EU-Länder Beschleunigungsgebiete einführen. Das kann ein bestimmter Standort oder ein bestimmtes Gebiet an Land, auf See oder in Binnengewässern sein, den oder die der jeweilige Mitgliedstaat als geeignet ansieht, um dort EE-Anlagen zu errichten. Diese Gebiete müssen vorab einer Umweltprüfung unterzogen, auch muss die Öffentlichkeit an der Auswahl beteiligt werden. Gebiete, die beispielsweise wegen ihrer biologischen Vielfalt geschützt sind, oder wichtige Zugrouten für Vögel und Meeressäuger dürfen nicht als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden.

(anw)