Weiteres Urteil gegen Co-Shopping

Das Landgericht Hamburg sieht das Verkaufsmodell von LetsBuyIt.com als Verstoß gegen das deutsche Rabattgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb an.

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  • dpa

Das so genannte Co-Shopping-Modell im Internet, bei dem mehrere Käufer ein Produkt zu einem Mengenrabatt erhalten, ist erneut von einem Gericht untersagt worden. Das Landgericht Hamburg sieht das Verkaufsmodell der Internet-Firma LetsBuyIt.com als Verstoß gegen das deutsche Rabattgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb an, bestätigte eine Sprecherin von LetsBuyIt.com am Freitag der dpa. Das Urteil sei am späten Nachmittag verkündet worden. Die Richter schlossen sich damit der Auffassung der klagenden Konkurrentin cnited AG an. Eine einstweilige Verfügung, die cnited gegen LetsBuyIt.com erwirkt hatte, war zuvor vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben worden.

Gestern wurde ein Urteil des Landgerichts Köln (Az: 33 O 180/00) veröffentlicht, das dem E-Commerce-Unternehmen Primus-Online untersagt, das so genannte Power-Shopping im Internet weiter anzubieten. Auch beim Power-Shopping handelt es sich um Gruppenkäufe. (dpa)/ (cp)